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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

 

Das Sachgebiet "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" ist für ein breit gestreutes Aufgabengebiet zuständig.

Nicht betreut werden

- defekte Straßenbeleuchtung (bitte an die Stadtwerke Gütersloh wenden oder deren
  Störungshotline
erreichbar unter der Telefonnummer 0800/033 0010)
- klappernde Gullideckel
- defekte oder beschädigte Verkehrseinrichtungen

Wenn Sie so einen Fall melden möchten, können Sie das unter >>> Meldung einer defekten Verkehrseinrichtung >>> tun.

Betreut werden die folgenden Sachgebiete:

Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
    Herrn Bastel und Frau Ademmer (siehe unten)


Des weiteren werden die folgenden Sachgebiete betreut:

  • das >>> Landeshundegesetz mit der Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 3 und 10 LHundG NRW, sowie die Registerführung nach § 11 Landeshundegesetz NRW. Hier können Sie sich auch über den Sachkundenachweis für große und erlaubnisspflichtige Hunde erkundigen.
    Überwacht wird von hier aus auch die Anleinpflicht, sowie die Verfolgung von Beißvorfällen.
  • die Anordnung zur Unterbringung von psychisch kranken Personen

Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
    Herrn Bastel und Frau Wiebe (siehe unten)


Weitere Aufgabengebiete sind:

  • das Infektionsschutzgesetz, z.B. die Anordnungen zur Untersagung des Besuchs von Schulen oder Kindergärten u.Ä.
  • Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Gütersloh, betreffend Verunreinigungen, Tieren, Einhaltung der Kastrationspflicht bei Freigängerkatzen, Straßenmusiker, Spielplätzen, Hausnummern, Geruchsbelästigung, Lärmbekämpfung und das Abbrennen von Feuern.
  • Abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Raum.
  • Überwachung der >>> Containerstandorte für Altglas und Altpapier
  • Überwachung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), der Kehr- und Überprüfungsverordnung und des Schornsteinfegergesetzes.
  • Landesimmisionsschutzgesetz, dem Schutz der Nachtruhe, Nutzung von Tongeräten, das Laufenlassen von Motoren und dem Halten von Tieren
  • Das Ordnungswidrigkeitengesetz, somit Verstöße gegen staatliche Anordnungen (z.B. "Falsche Namensangabe"), Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (zum Beispiel Belästigung der Allgemeinheit), oder Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen (zum Beispiel das "Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen")

Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
    Herrn Bastel und Frau Inal (siehe unten)

Bei Fragen zu den Themen

  • Sonn- und Feiertagsschutz betreffend Arbeitsverbote, Ausnahmen von Arbeitsverboten und verbotene Veranstaltungen
  • Verbrennen in Freien
  • Flugbetrieb, also dem Massenaufstieg von Kinderluftballons, Fluglaternen oder bei Fluglärm
  • Schulzuführung
  • Sicherheitsbeauftragter, Koordination zur Beseitigung von Gefährdungen im öffentlichen Bereich

bekommen Sie Auskunft bei
   
Herrn Bastel (siehe unten).

 

 

Kontaktdaten

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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