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Leichenpass

Wozu dient ein Leichenpass?

Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Kontaktdaten

Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25,00 Euro.

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