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Leichenpass
Wozu dient ein Leichenpass?
Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
Kontaktdaten
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Leichenpass Leichenpass Ausland verstorben
Wozu dient ein Leichenpass?
Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
Fachbereich Ordnung Ordnungsamt FB32
001 Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Frau Ademmer Haus II, 6.OG, Raum 662
05241 82-2049
05241 82-3291
aord@guetersloh.de
Herr Bastel (Landeshundegesetz) Sachgebietsleiter Haus II, 6.OG, R661
05241 82-2277
05241 82-3291
aord@guetersloh.de