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Baugenehmigung Garagen und überdachte Stellplätze
Wofür benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Garage?
Für die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Liegt die Nutzfläche unter 1.000 m², wird die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt. Bei einer Nutzfläche unter 1.000 m² kommt in Bebauungsplangebieten eine Freistellung in Betracht, wenn die Garage einem Wohngebäude zugeordnet ist.
Gemeinsam haben alle drei Garagengrößen, dass zwischen Straße und Garage mindestens 3 Meter Stauraum zur Verfügung stehen muss. Außerdem müssen bei grenznahen Garagen (bis zu 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück) folgende Maximalgrößen eingehalten werden: Länge: 9 Meter an einer Nachbargrenze; insgesamt darf die Grenzbebauung an mehreren Nachbargrenzen 15 Meter nicht überschreiten. Höhe: die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche an der Nachbargrenze betragen. Die Höhe von Giebelflächen ist bei der mittleren Wandhöhe mit zu berücksichtigen. Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der mittleren Wandhöhe hinzugerechnet.
Erforderliche Unterlagen
Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!
Bitte unter dem Freistellungsverfahren bzw. vereinfachten Verfahren nachschlagen.
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.
Gebühren:
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes multipliziert mit dem landeseinheitlichen
- Rohbauwert von 71 bis 115 €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T.
- (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)
Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50 Euro.
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Sachgebiet Außendienst Technik - FB Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Sachgebiet allgemeine Verwaltung Bauordnung - FB63 Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh