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Bauvoranfrage

Wozu dient die Bauvoranfrage?

Bevor man ein Grundstück kauft oder ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht einzuholen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt wie geplant auf einem Grundstück errichtet werden kann. Um solche Fragen vorab zu klären, kann man eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt, selbst bei einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.

Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.

Die Bauvoranfrage wird mit dem Vorbescheid abgeschlossen - er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar.

Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!

Gebühren:

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab.
Sie betragen mindestens 50 Euro.

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

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Bauvoranfrage

Wozu dient die Bauvoranfrage?

Bevor man ein Grundstück kauft oder ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht einzuholen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt wie geplant auf einem Grundstück errichtet werden kann. Um solche Fragen vorab zu klären, kann man eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt, selbst bei einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.

Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.

Die Bauvoranfrage wird mit dem Vorbescheid abgeschlossen - er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar.

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Gebühren:

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab.
Sie betragen mindestens 50 Euro.

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

Baugenehmigung Bauanzeige Baugenehmigungsverfahren Bauvoranfrage https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1512/show
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-3292
Fax 05241 82-3390

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395