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Bauvoranfrage
Wozu dient die Bauvoranfrage?
Bevor man ein Grundstück kauft oder ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht einzuholen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt wie geplant auf einem Grundstück errichtet werden kann. Um solche Fragen vorab zu klären, kann man eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt, selbst bei einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.
Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.
Die Bauvoranfrage wird mit dem Vorbescheid abgeschlossen - er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar.
Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!
Gebühren:
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab.
Sie betragen mindestens 50 Euro.
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet
Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau
Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung
Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt
Bereich Nördliches Stadtgebiet
Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde
Außendienst im westlichen Stadtgebiet
Wozu dient die Bauvoranfrage?
Bevor man ein Grundstück kauft oder ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht einzuholen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt wie geplant auf einem Grundstück errichtet werden kann. Um solche Fragen vorab zu klären, kann man eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt, selbst bei einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, zwei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.
Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.
Die Bauvoranfrage wird mit dem Vorbescheid abgeschlossen - er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar.
Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!
Gebühren:
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab.
Sie betragen mindestens 50 Euro.
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1512/show