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Erweiterte Meldebescheinigung §18 BMG (alt: Aufenthaltsbescheinigung)

Sie benötigen eine Bescheinigung aus dem Melderegister?

Das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh stellt Betroffenen, die im Melderegister der Stadt eingetragen sind (oder waren), auf schriftlichen Antrag Bescheinigungen über Ihre im Melderegister eingetragenen Meldedaten aus. (Auskünfte über Dritte erhalten Sie über eine >>> Einfache Melderegister-Auskunft.)

Dies sind z.B. Melde-, Haushalts- oder Lebensbescheinigungen.

Antragstellung:



  • Schriftlich

Wenn Sie die Meldebescheinigung nicht online beantragen können, dann benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie von Ihrem Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
  • Ausgefüllt und unterschrieben Antrag (siehe unter Downloads „Antrag auf (erweiterte) Meldebescheinigung“) und
  • Zahlungsnachweis

 

Die Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig mit 9,00 €. Bitte überweisen Sie die Gebühr an folgendes Konto:

Sparkasse Gütersloh-Rietberg
IBAN: DE71 4785 0065 0000 0000 18
Verwendungszweck: „Z322/001 Meldebescheinigung + Name“

 

Bitte senden Sie uns die Dokumente per Mail (buergerbuero@guetersloh.de), Fax (05241 82-3332) oder per Post.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Tage.

Bearbeitungsgebühren:

9,- €  (nach der Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5.2)
Bescheinigungen für Renten- und Kindergeldzwecke sind gebührenfrei!

Wir behalten uns vor, Anträge auf Ausstellung einer Erweiterten-Meldebescheinigung ohne vorherige Bezahlung der Gebühr nicht zu bearbeiten, da es sich bei der uns zustehenden Ausstellungsgebühr wegen der geringen Höhe um sogenannte Mindergebühren handelt, die im Falle der Nichtbezahlung eine zwangsweise Beitreibung nicht rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen:

Bundesmeldegesetz (BMG); Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5 des Allgemeinen Gebührentarifs

 

 

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

9 Euro, oder kostenfrei für Renten- und Kindergeldzwecke

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