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Anmeldung einer Wohnung
Sie ziehen nach Gütersloh?
Wenn Sie in Gütersloh eine Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:
- Wohnungsgeberbescheinigung (Download siehe rechts)
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis bzw. Kinderreisepass der zuziehenden Person(en);
- bei einem anzumeldenden Kind die Geburtsurkunde des Kindes.
- bei persönlicher Anmeldung ist ein vorher ausgefüllter Anmeldevordruck nicht mehr zwingend erforderlich. Er steht jedoch als Download zur Verfügung (s.r.).
- Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Gemeinde/Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
- bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die Inhalte des Beiblatts, Merkblatts zur Anmeldung sowie des Merkblatts zur Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich erfolgen oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreters.
Bei Bevollmächtigung denken Sie bitte daran, der bevollmächtigten Person die Vollmacht und die o. g. Dokumente mitzugeben.
Bei zuziehenden Familien genügt die Vorsprache eines Ehepartners. Volljährige Kinder müssen selbst zur Anmeldung kommen oder eine Vollmacht ausstellen.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein paar hilfreiche Tipps für ihren Umzug >>>
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Sie ziehen nach Gütersloh?
Wenn Sie in Gütersloh eine Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:
- Wohnungsgeberbescheinigung (Download siehe rechts)
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis bzw. Kinderreisepass der zuziehenden Person(en);
- bei einem anzumeldenden Kind die Geburtsurkunde des Kindes.
- bei persönlicher Anmeldung ist ein vorher ausgefüllter Anmeldevordruck nicht mehr zwingend erforderlich. Er steht jedoch als Download zur Verfügung (s.r.).
- Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Gemeinde/Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
- bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die Inhalte des Beiblatts, Merkblatts zur Anmeldung sowie des Merkblatts zur Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich erfolgen oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreters.
Bei Bevollmächtigung denken Sie bitte daran, der bevollmächtigten Person die Vollmacht und die o. g. Dokumente mitzugeben.
Bei zuziehenden Familien genügt die Vorsprache eines Ehepartners. Volljährige Kinder müssen selbst zur Anmeldung kommen oder eine Vollmacht ausstellen.
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