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Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wozu dient die Eheurkunde?
Die Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) enthält Angaben über die Eheleute (Vor- und Familiennamen, Ort und Tag) und den Ort und das Datum der Eheschließung. Außerdem wird bei einer aufgelösten Ehe Zeitpunkt und Anlass der Auflösung mit angegeben.
Wird die Eheurkunde im Ausland benötigt, kann auch eine internationale Eheurkunde ausgestellt werden. Diese enthält dieselben Angaben wie die Eheurkunde, wird aber mehrsprachig ausgestellt.
In der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister werden neben den Daten der Eheurkunde auch Angaben zu den Trauzeugen gemacht.
Analog zur Eheurkunde können für Lebenspartnerschaften Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Diese beinhaltet Angaben zu den (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern, der Namensführung und das Datum und den Ort der Begründung der Partnerschaft.
Die Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.
Für Eheurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 80 Jahren, ältere Urkunden können im >>> Stadtarchiv eingesehen werden.
>>> Zu den Anträgen auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde
Kontaktdaten
Standesamt
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Ausstellgebühr 10,-€ , bei Mehrfachausstellung 5,-€ für jede weiter Urkunde.