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An- und Ummeldung einer Wohnung
Sie ziehen nach Gütersloh oder ziehen innerhalb von Gütersloh um?
Online-Dienst verfügbar!
Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) in der Stadt Gütersloh!
Alle wichtigen Informationen über diesen Service finden Sie unter wohnsitzanmeldung.de.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Gütersloh bereits eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln möchten, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.
Ein kurzer Erklärfilm erläutert Ihnen den Ablauf: Erklärvideo Wohnsitzanmeldung.
Was Sie benötigen:
- Die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen)
- Ein kostenfreies BundID-Konto, welches Sie bei Bedarf auch im Rahmen der Online-Nutzung einrichten können
Hier geht es zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: Zur eWA.
Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips:
Der letzte Schritt der Anmeldung umfasst die Aktualisierung des Chips auf Ihrem Ausweisdokument, damit die neue Adresse hinterlegt wird. Erst danach werden die neuen Adressaufkleber von der Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie: Der Online-Vorgang muss innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Gütersloh erforderlich.
Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro Gütersloh
Wenn Sie eine neue Wohnung in Gütersloh bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Alle Ausweis- und Passdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Aktuelle Wohnungsgeberbestätigung
- Falls Sie Eigentümer*in der Immobilie sind: Nachweis (z. B. Grundbucheintrag) und Ausfüllen einer Eigenerklärung vor Ort
Besonderheiten:
- Minderjährige Kinder: Die Hauptwohnung wird grundsätzlich dort angemeldet, wo die Personensorgeberechtigten vorwiegend wohnen. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
- Bevollmächtigung: Soll eine andere Person die Anmeldung vornehmen, sind Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung, der ausgefüllte Meldeschein sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person mitzubringen.
Staatsangehörige anderer Länder
-
EU-Bürger*innen:
Zuzug aus dem Inland erfolgt nach dem beschriebenen Verfahren. Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung ausschließlich im Bürgerbüro Gütersloh möglich. -
Nicht-EU-Bürger*innen:
Die Anmeldung erfolgt bei der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh.
Zusätzliche Hinweise:
- Meldepflicht: Wer eine Wohnung in Gütersloh bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese Pflicht gilt für alle natürlichen Personen, die tatsächlich einziehen oder ausziehen.
- Definition von Wohnungen: Wohnungen sind umschlossene Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Geschäftsräume oder Büros fallen nicht darunter.
- An- und Abmeldung Minderjähriger: Für Einwohner*innen unter 16 Jahren übernimmt die meldepflichtige Person diese Aufgabe, in deren Wohnung sie einziehen.
Wichtig: Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Bürgerbüro Gütersloh gerne weiter.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein paar hilfreiche Tipps für ihren Umzug >>>
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Was Sie benötigen:
- Die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen)
- Ein kostenfreies BundID-Konto, welches Sie bei Bedarf auch im Rahmen der Online-Nutzung einrichten können
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Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips:
Der letzte Schritt der Anmeldung umfasst die Aktualisierung des Chips auf Ihrem Ausweisdokument, damit die neue Adresse hinterlegt wird. Erst danach werden die neuen Adressaufkleber von der Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie: Der Online-Vorgang muss innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Gütersloh erforderlich.
Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro Gütersloh
Wenn Sie eine neue Wohnung in Gütersloh bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Alle Ausweis- und Passdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Aktuelle Wohnungsgeberbestätigung
- Falls Sie Eigentümer*in der Immobilie sind: Nachweis (z. B. Grundbucheintrag) und Ausfüllen einer Eigenerklärung vor Ort
Besonderheiten:
- Minderjährige Kinder: Die Hauptwohnung wird grundsätzlich dort angemeldet, wo die Personensorgeberechtigten vorwiegend wohnen. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
- Bevollmächtigung: Soll eine andere Person die Anmeldung vornehmen, sind Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung, der ausgefüllte Meldeschein sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person mitzubringen.
Staatsangehörige anderer Länder
-
EU-Bürger*innen:
Zuzug aus dem Inland erfolgt nach dem beschriebenen Verfahren. Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung ausschließlich im Bürgerbüro Gütersloh möglich. -
Nicht-EU-Bürger*innen:
Die Anmeldung erfolgt bei der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh.
Zusätzliche Hinweise:
- Meldepflicht: Wer eine Wohnung in Gütersloh bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese Pflicht gilt für alle natürlichen Personen, die tatsächlich einziehen oder ausziehen.
- Definition von Wohnungen: Wohnungen sind umschlossene Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Geschäftsräume oder Büros fallen nicht darunter.
- An- und Abmeldung Minderjähriger: Für Einwohner*innen unter 16 Jahren übernimmt die meldepflichtige Person diese Aufgabe, in deren Wohnung sie einziehen.
Wichtig: Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Bürgerbüro Gütersloh gerne weiter.
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