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Online-Antrag auf eine fremdsprachige Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung wird im Original auf deutsch inkl. einer übersetzten Ausfertigung auf der Sprache
des gewünschten EU-Landes ausgestellt. Die Meldebescheinigung enthält den Namen, ggf. Geburtsname, Vornamen und Geburtstag u. -ort.
Es gibt zwei Varianten.
1. Variante enthält zusätzlich zu den oben genannten Daten auch noch Angaben zum Familienstand der Person.
2. Variante enthält zusätzlich noch die aktuelle Wohnungsadresse
Die Meldebescheinigung kostet 2x9,00€, da einmal das deutsche Original und einmal die Übersetzung ausgehändigt wird.
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh stellt Betroffenen, die im Melderegister der Stadt eingetragen sind (oder waren), auf Antrag Bescheinigungen über ihre im Melderegister eingetragenen Meldedaten aus. Dies ist auch auf der Sprache eines EU-Landes möglich.
Die Meldebescheinigung wird im Original auf deutsch inkl. einer übersetzten Ausfertigung auf der Sprache
des gewünschten EU-Landes ausgestellt. Die Meldebescheinigung enthält den Namen, ggf. Geburtsname, Vornamen und Geburtstag u. -ort.
Es gibt zwei Varianten.
1. Variante enthält zusätzlich zu den oben genannten Daten auch noch Angaben zum Familienstand der Person.
2. Variante enthält zusätzlich noch die aktuelle Wohnungsadresse
Die Meldebescheinigung kostet 2x9,00€, da einmal das deutsche Original und einmal die Übersetzung ausgehändigt wird.
VERORDNUNG (EU) 2016/1191 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016
zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die
Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Person muss in Gütersloh wohnhaft sein / wohnhaft gewesen sein
Zusendung nur auf dem Postweg, da Bürger immer das Original benötigen werden
Keine PDF Download nötig
Bürgerbüro
FB32.2