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Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt
- (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 10€.
Beantragung:
Kostenpflichtige Personenstandurkunde(n) können Sie rechts über den Aufruf des Online-Formulars unter dem Punkt Online Dienste bestellen.
Kontaktdaten
Standesamt
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Online-Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.
Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.
Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt
- (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 10€.
Beantragung:
Kostenpflichtige Personenstandurkunde(n) können Sie rechts über den Aufruf des Online-Formulars unter dem Punkt Online Dienste bestellen.
Online-Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.
Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.
Frau
Vrban
Frau
Kohaus
Allgemeine Sachbearbeitung
Frau
Dogan
Haus II, 6. OG, Raum 652
Frau
Beckord
Frau
Berg
Allgemeine Sachbearbeitung
Haus II, 6. OG, Raum 652
Frau
Marxen
Anmeldungen zur Eheschließung
Haus II, 6. OG, Raum 651a
Frau
Gläser
Haus II, 6. OG, Raum 654
Frau
Maurer
Allgemeine Sachbearbeitung
Haus II, 6. OG, Raum 652