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Großraum- und Schwertransporte
Für die Durchführung von Transporten mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge sowie von Schwertransporten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Diese Ausnahmegenehmigung kann wahlweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in dessen Bezirk das Transportunternehmen ansässig ist oder in dem der Transport startet.
Liegt einer der beiden Orte in Gütersloh, ergibt sich folgende Zuständigkeit:
- Überschreitet bereits das Fahrzeug die entsprechenden Werte ist das Straßenverkehrsamt des Kreises für die Ausnahmegenehmigung zuständig.
- Werden die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen erst durch die Ladung überschritten, wird die Ausnahmegenehmigung vom Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh ausgestellt.
Da alle zuständigen Behörden, die für den geplanten Fahrtweg zuständig sind, beteiligt werden müssen, bitten wir Sie, einen Ausnahmeantrag frühzeitig zu stellen.
Kontaktdaten
Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Die Mindestgebühr beträgt 30,00 Euro und kann je nach Aufwand bzw. Dauer der Gültigkeit entsprechend erhöht werden.