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Online-Melderegisterauskunft an Private (Einfache Melderegisterauskunft)

Einfache Online-Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz BMG)

Beantragen Sie die Auskunft direkt hier im Bürgerportal und nutzen Sie die Vorteile unserer Onlinedienste.

Wir geben Ihnen Auskunft über einzelne bestimmte (namentlich benannte) Einwohner/innen hinsichtlich

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • Anschriften,
  • sowie, sofern eine Person verstorben ist, diese Tatsache,

wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthält, so dass die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familienname und möglichst das Geburtsdatum anzugeben.

Nach § 44 Abs. 3 BMG ist eine einfache Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für gewerbliche Zwecke  (Werbung oder Adresshandel) zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Diese Einwilligung muss schriftlich bei der Auskunft verlangenden Stelle vorliegen, und kann im Zweifelsfall vor der Auskunftserteilung uns angefordert werden.

Nach § 44 Abs. 4 BMG ist es verboten,

  • Daten einer Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Zwecks gewerblich zu nutzen,
  • entgegen der Erklärung nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 für gewerbliche Zwecke zu verwenden,
  • oder für Zwecke nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 mit der Behauptung zu erlangen, die erforderliche Einwilligung nach Absatz 3 Satz 3 liege vor, obwohl sie der Auskunft verlangenden Person oder Stelle nicht vorliegt.



Zur Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft klicken Sie bitte unten rechts bei Antragstellung auf den Link zum interaktiven Antragsformular.

Im Rahmen der Online-Beantragung werden Sie zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 11 Euro aufgefordert, die Sie ebenfalls direkt im Online-Bezahlverfahren begleichen müssen.

Zur schriftlichen Beantragung einer Melderegisterauskunft verwenden Sie bitte die unter Downloads hinterlegten PDF-Antragsformulare. Hinweise dazu und zur Vorab-Bezahlung entnehmen Sie vorher bitte der Seite "Hinweise zur Melderegisterauskunft".

Hinweis:
Diese Auskunft ersetzt nicht die in besonderen Verwaltungsverfahren notwendige Meldebescheinigung, die sie hier beantragen können.

ACHTUNG! Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Ihnen, wenn von Ihnen gewünscht, das Ergebnis Ihrer Anfrage über das Bürgerportal-Postkorb zugestellt werden kann! Eine Benachrichtigung über die Bearbeitung/Statusänderung Ihres Auftrags wird Ihnen parallel dazu an Ihre E-Mail Adresse gesendet, mit welcher Sie sich im Bürgerportal angemeldet haben!
Da es aber leider zur Zeit vermehrt vorkommt, dass unsere Benachrichtigungs E-Mails in den SPAM-Ordnern diverser Mail-Provider landen möchten wir Sie deshalb bitten, unabhängig von einer E-Mail Benachrichtigung regelmäßig Ihren Postkorb im Bürgerportal zu überwachen, damit Sie schnell auf die von uns erstellten Auskünfte zugreifen können.
Es ist uns leider nicht möglich zu garantieren, dass normale von uns versendete E-Mails an Ihre E-Mail-Adresse auch wirklich ankommen, da Mail-Provider teilweise automatisch und nach uns nicht bekannten Regeln die eingehenden E-Mails filtern.

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

11 Euro

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Online-Melderegisterauskunft an Private (Einfache Melderegisterauskunft)

Einfache Online-Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz BMG)

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  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • Anschriften,
  • sowie, sofern eine Person verstorben ist, diese Tatsache,

wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthält, so dass die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familienname und möglichst das Geburtsdatum anzugeben.

Nach § 44 Abs. 3 BMG ist eine einfache Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für gewerbliche Zwecke  (Werbung oder Adresshandel) zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Diese Einwilligung muss schriftlich bei der Auskunft verlangenden Stelle vorliegen, und kann im Zweifelsfall vor der Auskunftserteilung uns angefordert werden.

Nach § 44 Abs. 4 BMG ist es verboten,

  • Daten einer Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Zwecks gewerblich zu nutzen,
  • entgegen der Erklärung nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 für gewerbliche Zwecke zu verwenden,
  • oder für Zwecke nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 mit der Behauptung zu erlangen, die erforderliche Einwilligung nach Absatz 3 Satz 3 liege vor, obwohl sie der Auskunft verlangenden Person oder Stelle nicht vorliegt.



Zur Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft klicken Sie bitte unten rechts bei Antragstellung auf den Link zum interaktiven Antragsformular.

Im Rahmen der Online-Beantragung werden Sie zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 11 Euro aufgefordert, die Sie ebenfalls direkt im Online-Bezahlverfahren begleichen müssen.

Zur schriftlichen Beantragung einer Melderegisterauskunft verwenden Sie bitte die unter Downloads hinterlegten PDF-Antragsformulare. Hinweise dazu und zur Vorab-Bezahlung entnehmen Sie vorher bitte der Seite "Hinweise zur Melderegisterauskunft".

Hinweis:
Diese Auskunft ersetzt nicht die in besonderen Verwaltungsverfahren notwendige Meldebescheinigung, die sie hier beantragen können.

ACHTUNG! Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Ihnen, wenn von Ihnen gewünscht, das Ergebnis Ihrer Anfrage über das Bürgerportal-Postkorb zugestellt werden kann! Eine Benachrichtigung über die Bearbeitung/Statusänderung Ihres Auftrags wird Ihnen parallel dazu an Ihre E-Mail Adresse gesendet, mit welcher Sie sich im Bürgerportal angemeldet haben!
Da es aber leider zur Zeit vermehrt vorkommt, dass unsere Benachrichtigungs E-Mails in den SPAM-Ordnern diverser Mail-Provider landen möchten wir Sie deshalb bitten, unabhängig von einer E-Mail Benachrichtigung regelmäßig Ihren Postkorb im Bürgerportal zu überwachen, damit Sie schnell auf die von uns erstellten Auskünfte zugreifen können.
Es ist uns leider nicht möglich zu garantieren, dass normale von uns versendete E-Mails an Ihre E-Mail-Adresse auch wirklich ankommen, da Mail-Provider teilweise automatisch und nach uns nicht bekannten Regeln die eingehenden E-Mails filtern.

11 Euro

Melderegister Melderegisterauskunft Meldeauskunft privat EMA https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1668/show
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