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Kindergarten- und Tagesstättenbeiträge

Eltern, deren Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschule beanspruchen, haben einen finanziellen Beitrag zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Einrichtung zu leisten.

Dabei ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen zu berücksichtigen.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen, welches aufgrund einer verbindlichen Erklärung (siehe Anlage Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen) und geeigneter Nachweise ermittelt wird. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Beitragstabelle (siehe Anlagen Information_KITA-OGT_Elternbeiträge_2021-2022.pdf). Zwischenwerte werden hierbei durch eine mathematische Formel errechnet. Wenn eine verbindliche Erklärung nicht abgegeben wird oder die geforderten Nachweise nicht erbracht werden, ist der höchste Elternbeitrag zu zahlen.

Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden im Rahmen der Kindertagespflege betreut, so ist nur für das Kind, für welches sich der höchste Beitrag ergibt, der Elternbeitrag zu leisten. Veränderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind (insbesondere die Einkommenshöhe) sind unverzüglich mitzuteilen.

Die Elternbeiträge werden grundsätzlich für ein Kindergartenjahr als Monatsbeitrag mit der jeweiligen Fälligkeit zum 15. eines Monats festgesetzt. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung (z. B. in den Ferien) oder durch kurzfristige Unterbrechungen der Kindertagespflege (z. B. während des Urlaubs) sowie durch die tatsächlichen An- und Abwesenheitszeiten des Kindes nicht berührt. Die Elternbeiträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu steht das Formular SEPA-Lastschrift KITA-OGS für Sie bereit. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihren Sachbearbeiter.

Neben dem Elternbeitrag kann der Träger einer Einrichtung ein Entgelt für die Teilnahme an der Mittagverpflegung erheben.

Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte den Tabellen in den nebenstehend zum Download bereit gestellten Informationen zu den Kita/OGT Elternbeiträgen.

Die Elternbeiträge erhöhen sich analog der Regelung des § 37 KiBiz jährlich zum 01.08. des Jahres -erstmals zum 01.08.2021- um die einheitliche Fortschreibungsrate, die von der Obersten Landesjugendbehörde in jedem Dezember veröffentlicht wird.

Kontaktdaten

Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh