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Straßenbaubeiträge

Entstehung von Straßenbaubeiträgen.

Straßenbaubeiträge entstehen, wenn z. B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen erweitert, verbessert oder erneuert werden. Durch die Erschließung werden die Nutzungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erhöht.

Zu unterscheiden sind die Straßenbaubeiträge von den Erschließungsbeiträgen, die immer dann anfallen, wenn eine Straße neu gebaut wird.

Bei begründeten Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Die monatlichen Raten können Sie dann auch bequem abbuchen lassen.

Gebühren:

Die Stadt Gütersloh übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der zwischen 40 und 90 Prozent liegt.
Die restlichen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt und von deren Eigentümern getragen.
Der Anteil des einzelnen Grundstückseigentümers richtet sich dabei nach der Art und dem Maß der möglichen Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche.

Kontaktdaten

Abteilung Anliegerbeiträge - FB60 Bauverwaltungsservice

Eickhoffstr. 38/40

33330 Gütersloh

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