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Handwerkerparkausweis für Werkstatt- und Servicefahrzeuge von Handwerkern

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für

Die entsprechenden Genehmigungen können für in Gütersloh ansässige Handwerksbetriebe befristet für das Stadtgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) oder für ganz NRW erteilt werden.

Ist Ihr Firmensitz nicht in Gütersloh ansässig, wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr.

Allgemeine Informationen:

  • Ausstellung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift von Handwerkern, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen
  • Die Genehmigung darf nur genutzt werden, wenn die Zufahrt oder das Halten/Parken und das Be- und Entladen nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten oder öffentlichen Flächen möglich/zulässig ist. Vorrangig bleibt weiterhin die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen.
  • Gültigkeit maximal 1 Jahr und darf von Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr bei der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden
  • Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars.
    NEU: Online-Beantragung der verschiedenen Parkausweise.
  • Kopie der Handwerkskarte von der Handwerkskammer (Eintrag Handwerksrolle)
  • Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.

Beantragung Online:

NEU: Mit Ihrem Bürgerkonto können Sie die Handwerker-Parkausweise nun einfach und schnell online über das Bürgerportal bestellen:
⬥  "Kleiner Parkausweis Gütersloh"  >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der Variante 1

⬥ "Großer Parkausweis Gütersloh" >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der Variante 2

⬥ "Parkausweis OWL"  >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der OWL-Variante

⬥ "Parkausweis NRW " >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der NRW-Variante

Beantragung Schriftlich:
Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweis/e verwenden Sie bitte die rechts im
Bereich Downloads herunterladbare Datei "Antrag Handwerkerparkausweis" (hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).

Wo darf geparkt werden?
Variante 1: Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung gilt für folgende Bereiche:
  • eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
  • eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
  • an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
  • bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
Variante 2: Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung inkl. ortsgebundener Einzelausnahmegenehmigungen gilt für folgende Bereiche:
  • eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
  • eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
  • an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
  • bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • Fußgängerzonen während der Ladezeiten (Z 242)
  • Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten (nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Fachbereich Ordnung)
  • verkehrsberuhigte Bereiche (Z 325) außerhalb markierter Flächen
  • Halten (nur Be-und Entladen) auf Gehwegen ohne Verkehrsbehinderung (Restbreite von 1,50 Metern beachten)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühr für die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung: 25 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung inklusive ortsgebundener Einzelausnahmegenehmigung: 80 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für den OWL-Handwerkerparkausweis: 120 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für den NRW-Handwerkerparkausweis: 240 Euro / Jahr und Ausweis

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Handwerkerparkausweis für Werkstatt- und Servicefahrzeuge von Handwerkern

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für

Die entsprechenden Genehmigungen können für in Gütersloh ansässige Handwerksbetriebe befristet für das Stadtgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) oder für ganz NRW erteilt werden.

Ist Ihr Firmensitz nicht in Gütersloh ansässig, wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr.

Allgemeine Informationen:

  • Ausstellung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift von Handwerkern, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen
  • Die Genehmigung darf nur genutzt werden, wenn die Zufahrt oder das Halten/Parken und das Be- und Entladen nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten oder öffentlichen Flächen möglich/zulässig ist. Vorrangig bleibt weiterhin die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen.
  • Gültigkeit maximal 1 Jahr und darf von Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr bei der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden
  • Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars.
    NEU: Online-Beantragung der verschiedenen Parkausweise.
  • Kopie der Handwerkskarte von der Handwerkskammer (Eintrag Handwerksrolle)
  • Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.

Beantragung Online:

NEU: Mit Ihrem Bürgerkonto können Sie die Handwerker-Parkausweise nun einfach und schnell online über das Bürgerportal bestellen:
⬥  "Kleiner Parkausweis Gütersloh"  >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der Variante 1

⬥ "Großer Parkausweis Gütersloh" >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der Variante 2

⬥ "Parkausweis OWL"  >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der OWL-Variante

⬥ "Parkausweis NRW " >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der NRW-Variante

Beantragung Schriftlich:
Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweis/e verwenden Sie bitte die rechts im
Bereich Downloads herunterladbare Datei "Antrag Handwerkerparkausweis" (hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).

Wo darf geparkt werden?
Variante 1: Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung gilt für folgende Bereiche:
  • eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
  • eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
  • an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
  • bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
Variante 2: Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung inkl. ortsgebundener Einzelausnahmegenehmigungen gilt für folgende Bereiche:
  • eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
  • eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
  • an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
  • bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • Fußgängerzonen während der Ladezeiten (Z 242)
  • Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten (nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Fachbereich Ordnung)
  • verkehrsberuhigte Bereiche (Z 325) außerhalb markierter Flächen
  • Halten (nur Be-und Entladen) auf Gehwegen ohne Verkehrsbehinderung (Restbreite von 1,50 Metern beachten)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühr für die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung: 25 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung inklusive ortsgebundener Einzelausnahmegenehmigung: 80 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für den OWL-Handwerkerparkausweis: 120 Euro / Jahr und Ausweis
  • Verwaltungsgebühr für den NRW-Handwerkerparkausweis: 240 Euro / Jahr und Ausweis
Parken Parkausweise Gütersloh Werkstatt Service Handwerker Reparatur Montage https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1594/show
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