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Elternbeitragssatzung
Für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, von Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII und die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) in der Stadt Gütersloh wird durch die Stadt Gütersloh ein öffentlich-rechtlicher Beitrag gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 KiBiz i.V.m. § 9 Abs. 3 SchulG NRW und § 23 Abs. 1 KiBiz erhoben.
Kontaktdaten
Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh