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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Für die Erteilung einer Taxikonzession, sowie im Bereich des Güterkraftverkehrs, benötigen Sie eine so genannte "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung".

In ihr wird Ihnen bestätigt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben.

Sie wird sowohl durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) als auch durch den Fachbereich Finanzen der Stadt ausgestellt, soweit Steuern oder Gebühren an die Stadt Gütersloh zu zahlen sind.

Kontaktdaten

Fachbereich Finanzen

Friedrich-Ebert-Straße 54

33330 Gütersloh

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Für die Erteilung einer Taxikonzession, sowie im Bereich des Güterkraftverkehrs, benötigen Sie eine so genannte "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung".

In ihr wird Ihnen bestätigt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben.

Sie wird sowohl durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) als auch durch den Fachbereich Finanzen der Stadt ausgestellt, soweit Steuern oder Gebühren an die Stadt Gütersloh zu zahlen sind.

Unbedenklichkeitsbescheinigung https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1577/show
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Telefon 05241 82-2777
Fax 05241 82-3279

Herr

Müller

Gewerbesteuer

Haus III, 2.OG, R260

05241 82-2259
olaf.mueller@guetersloh.de