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Wiederkehrende Prüfungen - Brandverhütungsschau

Wiederkehrende Prüfungen erfolgen für Sonderbauten aufgrund baurechtlicher Vorschriften

Wiederkehrende Prüfungen erfolgen für Gebäude besonderer Art und Nutzung wie z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Gewerbebetriebe, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. nach besonderer Anordnung in der Baugenehmigung oder wegen Spezialvorschriften (Sonderbauverordnung).
Sie dienen dazu, dass die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Gebäude ingesamt noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Instandhaltung technischer Anlagen. Sehr häufig werden bei wiederkehrenden Prüfungen allerdings auch ungenehmigte Änderungen an baulichen Anlagen festgestellt.

Bei wiederkehrenden Prüfungen wird üblicherweise kontrolliert, ob die regelmäßigen Prüfungen technischer Anlagen durch Sachverständige oder Sachkundige nach der Prüfverordnung durchgeführt worden sind.

Die Brandverhütungsschau wird in NRW durch die örtliche Feuerwehr durchgeführt. Die Feuerwehr gibt der Bauaufsichtsbehörde Gelegenheit zur Teilnahme. Bei festgestellten Mängeln wird die Bauaufsicht neben ihrer Beratungstätigkeit für das weitere bauaufsichtliche Verfahren auch als örtliche Ordnungsbehörde tätig.

Gebühren:

Für die wiederkehrende Prüfung werden von der Bauaufsichtsbehörde Gebühren nach Tarifstelle 2.5.4.2 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Der Mindestsatz beträgt z. Zt. 168,00 Euro und erhöht sich für jede weitere angefangene Stunde um 84,00 Euro.

Für die Durchführung der Brandschau werden von der Feuerwehr Gebühren nach der dazu erlasssenen Gebührensatzung der Stadt Gütersloh erhoben.

Kontaktdaten

Abteilung Bauverwaltungsservice

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Der Mindestsatz beträgt z. Zt. 168,00 Euro und erhöht sich für jede weitere angefangene Stunde um 84,00 Euro.

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