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Abbruchgenehmigung

Abbruch von Gebäuben oder Gebäudeteilen

Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung in Form einer Abbruchgenehmigung.

Eine Abbruchgenehmigung wird nicht benötigt, wenn z.B. Gebäude mit bis zu 300 m³ umbauten Raum, Mauern oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge abgerissen werden sollen. Genehmigungsbedürftige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.

Dem Antrag auf Abbruchgenehmigung sind grundsätzlich die Benennung des Abbruchunternehmers, eine Beschreibung der wesentlichen Konstruktion und Kubatur des Gebäudes sowie des Abbruchvorganges (unter Angabe der Sicherheitsvorkehrungen) beizufügen.

Für die schnellere Bearbeitung des Antrages aus artenschutz- und abfallrechtlicher Sicht ist es zweckmäßig, dem Antrag Fotos des abzubrechenden Gebäudes von allen Außenansichten und von den Innenansichten der nicht ausgebauten Dachböden, Kellerräume und Nebengebäude beizufügen. Daneben ist ein vom Kreis Gütersloh entwickelter Vordruck "Vorprüfung zum Artenschutz für Bauvorhaben" mit einzureichen.

Der Vordruck ist auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter folgendem Link zu finden: Artenschutzprüfung

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

Kontaktdaten

Gebühren

Je nach Brutto-Rauminhalt beträgt die Gebühr für die Abbruchgenehmigung inklusive Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung zwischen 50 und 1.500 Euro.

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Abbruchgenehmigung

Abbruch von Gebäuben oder Gebäudeteilen

Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung in Form einer Abbruchgenehmigung.

Eine Abbruchgenehmigung wird nicht benötigt, wenn z.B. Gebäude mit bis zu 300 m³ umbauten Raum, Mauern oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge abgerissen werden sollen. Genehmigungsbedürftige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.

Dem Antrag auf Abbruchgenehmigung sind grundsätzlich die Benennung des Abbruchunternehmers, eine Beschreibung der wesentlichen Konstruktion und Kubatur des Gebäudes sowie des Abbruchvorganges (unter Angabe der Sicherheitsvorkehrungen) beizufügen.

Für die schnellere Bearbeitung des Antrages aus artenschutz- und abfallrechtlicher Sicht ist es zweckmäßig, dem Antrag Fotos des abzubrechenden Gebäudes von allen Außenansichten und von den Innenansichten der nicht ausgebauten Dachböden, Kellerräume und Nebengebäude beizufügen. Daneben ist ein vom Kreis Gütersloh entwickelter Vordruck "Vorprüfung zum Artenschutz für Bauvorhaben" mit einzureichen.

Der Vordruck ist auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter folgendem Link zu finden: Artenschutzprüfung

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

Je nach Brutto-Rauminhalt beträgt die Gebühr für die Abbruchgenehmigung inklusive Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung zwischen 50 und 1.500 Euro.

Abbruchgenehmigung Gebäudeabbruch Baugenehmigung Abbrucharbeiten Abbruch https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1568/show
Technische Sachbearbeitung im Fachbereich Bauordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2398
Fax 05214 82-3390

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381