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Abbruchgenehmigung
Abbruch von Gebäuben oder Gebäudeteilen
Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung in Form einer Abbruchgenehmigung.
Eine Abbruchgenehmigung wird nicht benötigt, wenn z.B. Gebäude mit bis zu 300 m³ umbauten Raum, Mauern oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge abgerissen werden sollen. Genehmigungsbedürftige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.
Dem Antrag auf Abbruchgenehmigung sind grundsätzlich die Benennung des Abbruchunternehmers, eine Beschreibung der wesentlichen Konstruktion und Kubatur des Gebäudes sowie des Abbruchvorganges (unter Angabe der Sicherheitsvorkehrungen) beizufügen.
Für die schnellere Bearbeitung des Antrages aus artenschutz- und abfallrechtlicher Sicht ist es zweckmäßig, dem Antrag Fotos des abzubrechenden Gebäudes von allen Außenansichten und von den Innenansichten der nicht ausgebauten Dachböden, Kellerräume und Nebengebäude beizufügen. Daneben ist ein vom Kreis Gütersloh entwickelter Vordruck "Vorprüfung zum Artenschutz für Bauvorhaben" mit einzureichen.
Der Vordruck ist auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter folgendem Link zu finden: Artenschutzprüfung
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Technische Sachbearbeitung im Fachbereich Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Je nach Brutto-Rauminhalt beträgt die Gebühr für die Abbruchgenehmigung inklusive Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung zwischen 50 und 1.500 Euro.
Abbruch von Gebäuben oder Gebäudeteilen
Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung in Form einer Abbruchgenehmigung.
Eine Abbruchgenehmigung wird nicht benötigt, wenn z.B. Gebäude mit bis zu 300 m³ umbauten Raum, Mauern oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge abgerissen werden sollen. Genehmigungsbedürftige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.
Dem Antrag auf Abbruchgenehmigung sind grundsätzlich die Benennung des Abbruchunternehmers, eine Beschreibung der wesentlichen Konstruktion und Kubatur des Gebäudes sowie des Abbruchvorganges (unter Angabe der Sicherheitsvorkehrungen) beizufügen.
Für die schnellere Bearbeitung des Antrages aus artenschutz- und abfallrechtlicher Sicht ist es zweckmäßig, dem Antrag Fotos des abzubrechenden Gebäudes von allen Außenansichten und von den Innenansichten der nicht ausgebauten Dachböden, Kellerräume und Nebengebäude beizufügen. Daneben ist ein vom Kreis Gütersloh entwickelter Vordruck "Vorprüfung zum Artenschutz für Bauvorhaben" mit einzureichen.
Der Vordruck ist auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter folgendem Link zu finden: Artenschutzprüfung
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Je nach Brutto-Rauminhalt beträgt die Gebühr für die Abbruchgenehmigung inklusive Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung zwischen 50 und 1.500 Euro.
Abbruchgenehmigung Gebäudeabbruch Baugenehmigung Abbrucharbeiten Abbruch https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1568/showBereich Nordhorn
Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele
Haus I, R608, 6.OG
Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte
Haus I, R607, 6.OG
Bereich Gütersloh-West
Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße
Haus I, R603, 6.OG
Bereich Sundern
Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern
Haus I, R612, 6.OG
Bereich Nordwest
Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.
Haus I, R603, 6.OG
Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung
Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung
Haus I, R612, 6.OG
Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt
Technische Sachbearbeitung
Haus I, R603, 6.OG
Bereich Nördliches Stadtgebiet
Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann
Haus I, R604, 6.OG
Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde
Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde
Haus I, R607, 6.OG
Außendienst im südlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie
Haus I, R606, 6.OG
Außendienst im westlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt
Haus I, R604, 6.OG