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Vollstreckung

Wie sieht eine Vollstreckung der Stadt Gütersloh aus?

Falls offene Forderungen der Stadt Gütersloh trotz Mahnung nicht bezahlt werden, ergreift die Vollstreckungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zur zwangsweisen Beitreibung dieser Forderungen. Im Wege der Amtshilfe werden auch Ersuchen anderer Behörden bearbeitet, wenn diese Forderungen gegenüber Gütersloher Einwohnern haben.

Forderungen von Privatpersonen oder Firmen werden nicht von der Stadt Gütersloh beigetrieben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht.

Die von der Vollstreckungsstelle durchgeführten Maßnahmen umfassen u. a.:

  • Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergleichbar mit Gerichtsvollziehern)
  • Lohnpfändung
  • Kontenpfändung
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
  • Geltendmachung von Forderungen bei Verfahren zur Zwangsversteigerung von Immobilien
  • Beantragung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden (bei privatrechtlichen Forderungen)
  • zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten.

Kontaktdaten

Abteilung Zahlungsverkehr und Vollstreckung - FB Finanzen

Friedrich-Ebert-Straße 54

33330 Gütersloh

Gebühren

Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und -auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).

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