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Grundbesitzabgaben

Welche Grundbesitzabgaben gibt es?

Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr  Entwässerung und Straßenreinigung.

Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zum Jahresbeginn zusammengefasst festgesetzt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres mit dem Quartalsbetrag fällig.

Die jeweiligen Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu finden Sie rechts unter Downloads das entsprechende Formular.

Durch den FB Finanzen / Abgaben wurde die sog."Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben" (Übernahmeerklärung)  als Formular entworfen.
Durch diese erklären sich Käufer und Verkäufer eines Objektes durch Unterschrift damit einverstanden, dass die Grundbesitzabgaben einschließlich Grundsteuer bereits auf den Käufer umgeschrieben werden können, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug (für die Umschreibung der Gebühren) eingereicht werden und ohne dass die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorliegen muss.

Als Datum der Übernahme kann hier allerdings nur der jeweils 1. eines Monats eingetragen werden.

Für Rückfragen in diesen Angelegenheiten wenden Sie sich an die Sachbearbeiter für die Grundsteuer

 

Mail:

 

Kontaktdaten:

 

Frau Sommerfeld        Grundsteuer

Frau Tasar                  Grundsteuer

Frau Drees                 Gartenwasser-/Eigenwasserzähler/Personentarif

Frau Gök                    Niederschlagswasser/Schmutzwasser WBI

Frau Lübbe                 Müllabfuhr/Straßenreinigung

Herr Koschmieder       Schmutzwasser SWG

 

Kontaktdaten

Abteilung Abgaben - FB Finanzen

Friedrich-Ebert-Straße 54

33330 Gütersloh

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Grundbesitzabgaben

Welche Grundbesitzabgaben gibt es?

Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr  Entwässerung und Straßenreinigung.

Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zum Jahresbeginn zusammengefasst festgesetzt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres mit dem Quartalsbetrag fällig.

Die jeweiligen Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu finden Sie rechts unter Downloads das entsprechende Formular.

Durch den FB Finanzen / Abgaben wurde die sog."Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben" (Übernahmeerklärung)  als Formular entworfen.
Durch diese erklären sich Käufer und Verkäufer eines Objektes durch Unterschrift damit einverstanden, dass die Grundbesitzabgaben einschließlich Grundsteuer bereits auf den Käufer umgeschrieben werden können, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug (für die Umschreibung der Gebühren) eingereicht werden und ohne dass die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorliegen muss.

Als Datum der Übernahme kann hier allerdings nur der jeweils 1. eines Monats eingetragen werden.

Für Rückfragen in diesen Angelegenheiten wenden Sie sich an die Sachbearbeiter für die Grundsteuer

 

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Frau Sommerfeld        Grundsteuer

Frau Tasar                  Grundsteuer

Frau Drees                 Gartenwasser-/Eigenwasserzähler/Personentarif

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Fax 05241 82-2779

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Tasar

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Frau

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05241 82-2263
nicola.sommerfeld@guetersloh.de