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Teilungsgenehmigung / Negativattest

Planen Sie ihr Grundstück zu teilen?

Damit ein geteiltes Grundstück in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann, muss für das entsprechende Grundstück eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden. Eine Teilungsgenehmigung wird immer dann ausgestellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt wird. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.

Eine Teilung liegt auch dann vor, wenn mindestens ein Teil einem anderen Grundstück zugeschlagen wird. 

Erforderliche Unterlagen:

Teilungsantrag
Bauzeichnungen (nur bei bebauten Grundstücken)
Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)

Links:

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

Kontaktdaten

Gebühren

Je nach Prüfumfang beträgt die Gebühr für jedes bebaute Grundstück zwischen 50 Euro und 250 Euro.

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Teilungsgenehmigung / Negativattest

Planen Sie ihr Grundstück zu teilen?

Damit ein geteiltes Grundstück in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann, muss für das entsprechende Grundstück eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden. Eine Teilungsgenehmigung wird immer dann ausgestellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt wird. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.

Eine Teilung liegt auch dann vor, wenn mindestens ein Teil einem anderen Grundstück zugeschlagen wird. 

Erforderliche Unterlagen:

Teilungsantrag
Bauzeichnungen (nur bei bebauten Grundstücken)
Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)

Links:

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

Je nach Prüfumfang beträgt die Gebühr für jedes bebaute Grundstück zwischen 50 Euro und 250 Euro. Teilungsgenehmigung Negativattest Kataster https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1539/show
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-3292
Fax 05241 82-3390

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395