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Baulastenauskunft
Was ist eine Baulast und wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Die Stadt Gütersloh als untere Bauaufsichtsbehörde führt für das Gebiet der Stadt Gütersloh das Baulastenverzeichnis.
Eine Baulast ist eine im Baurecht freiwillig übernommene Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Eine Baulast begründet ein Recht auf einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks im öffentlichen Interesse.
Die Baulast dient nicht dazu, die privatrechtlichen Beziehungen unter Nachbarn zu regeln. Hierzu ist parallel zur Baulasteintragung eine grundbuchliche Absicherung z.B. in Form einer Grunddienstbarkeit empfehlenswert.
Durch Baulast kann u.a. die Erschließung eines Grundstücks (Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht) gesichert werden. Auch kann eine auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandfläche auf das eigene Grundstück übertragen oder der Stellplatznachweis für andere Grundstücke übernommen werden.
Die Baulast wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichstbehörde übernommen. Die Unterschriften müssen vor einem Beamten der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von einem Notar öffentlich beglaubigt werden.
Baulasten blieben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Kontaktdaten
Fachbereich Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Eine Bescheinigung darüber, dass auf einem Grundstück keine Baulast besteht, kostet 30,00 Euro je Grundstück. Schriftliche Auskünfte über eingetragene Baulasten kosten 50,00 Euro je Grundstück.
Was ist eine Baulast und wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Die Stadt Gütersloh als untere Bauaufsichtsbehörde führt für das Gebiet der Stadt Gütersloh das Baulastenverzeichnis.
Eine Baulast ist eine im Baurecht freiwillig übernommene Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Eine Baulast begründet ein Recht auf einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks im öffentlichen Interesse.
Die Baulast dient nicht dazu, die privatrechtlichen Beziehungen unter Nachbarn zu regeln. Hierzu ist parallel zur Baulasteintragung eine grundbuchliche Absicherung z.B. in Form einer Grunddienstbarkeit empfehlenswert.
Durch Baulast kann u.a. die Erschließung eines Grundstücks (Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht) gesichert werden. Auch kann eine auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandfläche auf das eigene Grundstück übertragen oder der Stellplatznachweis für andere Grundstücke übernommen werden.
Die Baulast wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichstbehörde übernommen. Die Unterschriften müssen vor einem Beamten der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von einem Notar öffentlich beglaubigt werden.
Baulasten blieben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1535/showBauordnung und Vermessung
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