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Wohnraumsicherung / Miet- und Energierückstände / Kaution
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Um Obdachlosigkeit zu verhindern, können gemäß § 36 SGB XII in begründeten Einzelfällen rückständige Mieten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden.
Folgende Aufgaben werden hier wahrgenommen:
- Persönliche und / oder finanzielle Hilfen zur Sicherung der Wohnung, wenn Sie angemessen ist
- Behebung einer vergleichbaren Notlage (z.B. Energieschulden).
- Sozialarbeiterische Beratung, Erstellung eines Finanz- und Wirtschaftsplans, ggfls. Nachbetreuung der Betroffenen bzw. von Wohnungslosigkeit Bedrohten
Die finanzielle Leistungsgewährung erfolgt nur, wenn alle Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind, die Unterkunft angemessen und drohende Obdachlosigkeit anders nicht mehr abzuwenden ist.
Notwendige Antragsunterlagen:
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung werden dem Antragsteller die benötigten Unterlagen mitgeteilt.
Kontaktdaten
Abteilung Senioren- und Behindertenarbeit, Beratung und Betreuung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh