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Online-Auskunft (gewerblich) aus dem Gewerberegister der Stadt Gütersloh
Auskünfte aus unserem Gewerberegister für gewerbliche Zwecke sind online möglich. Erforderlich ist dafür eine besondere Registrierung.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die eAuskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens) öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7, 8, 11 und 12 GewO.
Umfang der eAuskunft
Sie finden über die eAuskunft alle aktuell bei der Stadt Gütersloh gemeldeten Unternehmen. Registrierte User haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Aktualität der eAuskunft
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein.
Registrierung:
- Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus (Download siehe rechts).
- Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.
- Senden Sie den Antrag per Post an die
- Stadtverwaltung Gütersloh
Gewerbemeldestelle
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
oder per Fax an unsere Empfangsnummer 05241 / 82-3291.
Entsprechend ihrem Antrag erhalten Sie Zugangsdaten zur Plattform "eAuskunft" hier im Bürgerportal.
Die Registrierung der gebührenpflichtigen Auskunftsempfänger ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Danach wird die Berechtigung von der Registrierungsstelle erneut überprüft. Die Registrierung für gebührenbefreite Auskunftsempfänger (Behörden) ist zeitlich unbegrenzt.
Einzelauskünfte
Sie können ohne vorherige Registrierung die Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit) eines gemeldeten Unternehmens erfahren. Dazu richten Sie bitte eine Einzelanfrage an die Mitarbeiter unseres Fachbereichs (Adresse s. oben). Für die Abfrage dieser Grunddaten wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
Gebühren:
Grunddaten 5 Euro
Sofern der Nutzer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit ist, kostet jede online erteilte Gewerbeauskunft mit erweiterten Betriebsdaten 9 €.
Die Gebühren werden pro Monat über eine Sammelrechnung abgerechnet.
Kontaktdaten
Gewerbe und allg. Ordnungsaufgaben im Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Auskünfte aus unserem Gewerberegister für gewerbliche Zwecke sind online möglich. Erforderlich ist dafür eine besondere Registrierung.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die eAuskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens) öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7, 8, 11 und 12 GewO.
Umfang der eAuskunft
Sie finden über die eAuskunft alle aktuell bei der Stadt Gütersloh gemeldeten Unternehmen. Registrierte User haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Aktualität der eAuskunft
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein.
Registrierung:
- Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus (Download siehe rechts).
- Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.
- Senden Sie den Antrag per Post an die
- Stadtverwaltung Gütersloh
Gewerbemeldestelle
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
oder per Fax an unsere Empfangsnummer 05241 / 82-3291.
Entsprechend ihrem Antrag erhalten Sie Zugangsdaten zur Plattform "eAuskunft" hier im Bürgerportal.
Die Registrierung der gebührenpflichtigen Auskunftsempfänger ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Danach wird die Berechtigung von der Registrierungsstelle erneut überprüft. Die Registrierung für gebührenbefreite Auskunftsempfänger (Behörden) ist zeitlich unbegrenzt.
Einzelauskünfte
Sie können ohne vorherige Registrierung die Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit) eines gemeldeten Unternehmens erfahren. Dazu richten Sie bitte eine Einzelanfrage an die Mitarbeiter unseres Fachbereichs (Adresse s. oben). Für die Abfrage dieser Grunddaten wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
Gebühren:
Grunddaten 5 Euro
Sofern der Nutzer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit ist, kostet jede online erteilte Gewerbeauskunft mit erweiterten Betriebsdaten 9 €.
Die Gebühren werden pro Monat über eine Sammelrechnung abgerechnet.
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1508/show