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Wohngeld

Wohngeld

 

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.

Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich.

 

Voraussetzungen:

Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden.

 

Antragsmöglichkeiten:

Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
  • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail
  • Antragsformulare in Papierform

Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern.

 

Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag:

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters)
  • Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
  • durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Aufenthaltstitel
  • Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger

 

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

 

Allgemeine Hinweise:

Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

 

Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

 

 

ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG

Fachbereich Soziales

Wohngeldstelle

Berliner Str. 70

33330 Gütersloh

Telefon: 05241/82-1

Fax: 05241 82-2134

Email: wohngeld@guetersloh.de

 

 

 

Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.

Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit

von

 

Montags               9:00 – 12:00 Uhr und

Donnerstags      14:00 – 16:30 Uhr

  

Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar:

Familienname

Sachbearbeiter/in

Tel.-Nr.

05241/82 -

 

A

Frau Katz

2748

Mo – Do vormittags

B, D

Frau Bröder

2403

 

C, E - G

Frau Bachri Oglou

2082

 

H - J, O

Frau Pankratius

2213

 

K, U, Z

Frau Penner

2081

 

L – M

Frau Sommerfeld

3110

 

P – R, V

Herr Ciecierski

2034

Di – Fr

S

Herr Haskamp

2108

 

N, T, W – Y

Frau Dallmann

3196

 

     
       
       
       
       
       
       
       
       
       

 

Die Mitarbeiter*innen

 

  • sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
  • nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
  • informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.

 

 

Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung

MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)

 

Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)

2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)

 

Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

 

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

 

https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

Kontaktdaten

Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

 

 

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Wohngeld

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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.

Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich.

 

Voraussetzungen:

Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden.

 

Antragsmöglichkeiten:

Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
  • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail
  • Antragsformulare in Papierform

Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern.

 

Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag:

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters)
  • Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
  • durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Aufenthaltstitel
  • Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger

 

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

 

Allgemeine Hinweise:

Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

 

Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

 

 

ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG

Fachbereich Soziales

Wohngeldstelle

Berliner Str. 70

33330 Gütersloh

Telefon: 05241/82-1

Fax: 05241 82-2134

Email: wohngeld@guetersloh.de

 

 

 

Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.

Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit

von

 

Montags               9:00 – 12:00 Uhr und

Donnerstags      14:00 – 16:30 Uhr

  

Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar:

Familienname

Sachbearbeiter/in

Tel.-Nr.

05241/82 -

 

A

Frau Katz

2748

Mo – Do vormittags

B, D

Frau Bröder

2403

 

C, E - G

Frau Bachri Oglou

2082

 

H - J, O

Frau Pankratius

2213

 

K, U, Z

Frau Penner

2081

 

L – M

Frau Sommerfeld

3110

 

P – R, V

Herr Ciecierski

2034

Di – Fr

S

Herr Haskamp

2108

 

N, T, W – Y

Frau Dallmann

3196

 

     
       
       
       
       
       
       
       
       
       

 

Die Mitarbeiter*innen

 

  • sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
  • nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
  • informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.

 

 

Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung

MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)

 

Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)

2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)

 

Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

 

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

 

https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

 

 

Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung

MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)

 

Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)

2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)

 

Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

 

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

 

https://www.mhkbd.nrw/flyer-zum-wohngeld-plus-informationen-kompakt-einfach-und-uebersichtlich-fuer-mieterinnen-und

 

 

 

Wohngeld Wohnzuschuß https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1507/show
Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-1

Wohngeldstelle

05241 82-1
wohngeld@guetersloh.de