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Wohngeld
Wohngeld
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.
Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich.
Voraussetzungen:
Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Antragsmöglichkeiten:
Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern.
Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag:
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
- Kopie des Mietvertrages
- Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters)
- Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Aufenthaltstitel
- Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Allgemeine Hinweise:
Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:
- Bürgergeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG
Fachbereich Soziales
Wohngeldstelle
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon: 05241/82-1
Fax: 05241 82-2134
Email: wohngeld@guetersloh.de
Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.
Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit
von
Montags 9:00 – 12:00 Uhr und
Donnerstags 14:00 – 16:30 Uhr
Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Mitarbeiter*innen
- sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
- nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
- informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.
Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)
Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)
2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)
Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Kontaktdaten
Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Downloads
Gebühren
Wohngeld
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.
Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder im Eigenheim, ist ein Lastenzuschuss möglich.
Voraussetzungen:
Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Antragsmöglichkeiten:
Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare in Papierform per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de anfordern.
Benötigte Unterlagen zum Wohngeldantrag:
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
- Kopie des Mietvertrages
- Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters)
- Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Aufenthaltstitel
- Bei Erstantragstellung: Anlage EU-Bürger / Anlage Nicht-EU-Bürger
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Allgemeine Hinweise:
Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:
- Bürgergeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
ZUSTÄNDIGE ABTEILUNG
Fachbereich Soziales
Wohngeldstelle
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon: 05241/82-1
Fax: 05241 82-2134
Email: wohngeld@guetersloh.de
Sie haben die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.
Diese ist (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter möglich in der Zeit
von
Montags 9:00 – 12:00 Uhr und
Donnerstags 14:00 – 16:30 Uhr
Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle sind wie folgt erreichbar:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Mitarbeiter*innen
- sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
- nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
- informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.
Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)
Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)
2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)
Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)
Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld (Anleitung)
2022-12-16 MHKBD Wohngeld Schritt-für-Schritt final.pdf (testa-de.net)
Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1507/show
Fachbereich Familie und Soziales: Sicherung des Lebensunterhaltes
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