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Einbürgerung
Wie verläuft eine Einbürgerung?
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Unterlagen:
- Formelles Antragsformular für jede Person ab 16 Jahren,
Voraussetzungen für eine Einbürgerung:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt - grundsätzlich ununterbrochen - in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern:
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
- Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 3-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Voraussetzung für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
- 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt - grundsätzlich ununterbrochen - in Deutschland
- 2-jähriger Bestand der Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf nicht gescheitert sein und muss tatsächlich geführt werden, eine Trennung/Scheidung oder Trennungsabsicht liegt nicht vor
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
- Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Links:
Gebühren:
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt im Regelfall 255 EURO,
- für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden, 51 EURO.
Kontaktdaten
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Wie verläuft eine Einbürgerung?
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Unterlagen:
- Formelles Antragsformular für jede Person ab 16 Jahren,
Voraussetzungen für eine Einbürgerung:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt - grundsätzlich ununterbrochen - in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern:
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
- Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 3-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Voraussetzung für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
- 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt - grundsätzlich ununterbrochen - in Deutschland
- 2-jähriger Bestand der Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf nicht gescheitert sein und muss tatsächlich geführt werden, eine Trennung/Scheidung oder Trennungsabsicht liegt nicht vor
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
- Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Links:
Gebühren:
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt im Regelfall 255 EURO,
- für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden, 51 EURO.
Frau
Broeker
Frau
Johnson
Haus II, 6.OG, R660
Ordnungsamt Stadt Gütersloh
Haus II, 6. OG