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Einbürgerung

Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.06.2024:

Aufgrund der Neuerungen des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) kommt es aufgrund erheblicher Antragsanfragen sowie Antragseingängen zu deutlichen verlängerten Bearbeitungszeiten sowie persönlichen Rückmeldungen. Diesbezüglich kann es aufgrund von personenspezifischen Besonderheiten im Einzelfall auch zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.

 

Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen sowie Mehrfachsendungen desselben Sachverhalts per E-Mail ab, um den Bearbeitungsprozess nicht zu verzögern. Das Einbürgerungsteam der Stadt Gütersloh wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

                                                                    

 

Informationen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) –

Kurzüberblick der geänderten Erfordernisse:

 

  • Einen rechtmäßigen Aufenthalt von insgesamt 5 Jahren
  • Möglichkeit einer Verkürzung des rechtmäßigen Aufenthalts auf 3 Jahre bei besonderer Integrationsleistung durch herausragende berufliche/schulische Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement undeinem Sprachniveau in Höhe des C1
  • Möglichkeit der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (Heimatstaatsangehörigkeit)
  • Verschärfung der Lebensunterhaltssicherung – jeglicher öffentliche Leistungsbezug (auch in der Bedarfsgemeinschaft) stellt ein absolutes Einbürgerungshindernis dar
  • Ausweitung sowie Konkretisierung des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie Loyalitätserklärung der Bundesrepublik Deutschland

 

Wie verläuft eine Einbürgerung?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer*innen diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer*innen müssen ihre gesetzlichen Vertreter*innen die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.

Bei Einbürgerungsinteresse lassen Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen sowie Geburtsdatum und Einbürgerungsanliegen an die Adresse: einbuergerung@guetersloh.de zukommen. Sie werden nach Sichtung und Prüfung Ihres Anliegens schnellstmöglich vom Einbürgerungsteams der Stadt Gütersloh über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert, sodass vorerst keine Beratungstermine vor Ort und/oder telefonisch notwendig sind.

Unterlagen:

  • Formelles Antragsformular für jede Person ab 16 Jahren – die Ausstellung erfolgt durch die Stadt Gütersloh nach persönlicher, einzelfallspezifischer Vorprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen per E-Mailkontakt

Voraussetzungen für eine Einbürgerung:

  • 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland - grundsätzlich ununterbrochen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland /Loyalitätserklärung – Prüfung der Voraussetzung durch persönliche Vorsprache der Einbürgerungsbewerber*innen bei der Stadt Gütersloh
  • Ausreichender Identitätsnachweis – in Form eines gültigen Nationalpasses/Ausweisdokuments
  • Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug öffentlicher Leistungen
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse – mindestens Sprachniveau in Höhe des B1 und/oder allgemeinbildender deutscher Schulabschluss
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland – Einbürgerungstest / Leben in Deutschland

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern:

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
  • Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 3-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzung für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland - grundsätzlich ununterbrochen
  • 2-jähriger Bestand der Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf nicht gescheitert sein und muss tatsächlich geführt werden, eine Trennung/Scheidung oder Trennungsabsicht liegt nicht vor
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse – mindestens Sprachniveau in Höhe des B1
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Links:

BMI - Einbürgerung (bund.de)

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einbürgerung

Gebühren:

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € pro Person.
  • Für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 €.
  • Eine Ablehnungsgebühr beträgt 191,00 €.

Kontaktdaten

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