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Aufenthaltstitel

Was regelt der Aufenthaltstitel?

Der Aufenthaltstitel regelt, wie lange und zu welchem Zweck sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhalten darf. Dabei werden grundsätzlich folgende Arten von Aufenthaltstiteln unterschieden.

  • Das Visum erlaubt, je nach Art des Sichtvermerks, den kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltsstatus, der zu einem bestimmten Zweck erteilt wird.
  • Wer seit mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, die gleichzeitig zu Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zudem zur Niederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union.
  • EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz erhalten eine Bescheinigung des Aufenthaltsrechtes.

Kontaktdaten

Ausländerstelle im Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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