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Aufenthaltstitel
Was regelt der Aufenthaltstitel?
Der Aufenthaltstitel regelt, wie lange und zu welchem Zweck sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhalten darf. Dabei werden grundsätzlich folgende Arten von Aufenthaltstiteln unterschieden.
- Das Visum erlaubt, je nach Art des Sichtvermerks, den kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland.
- Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltsstatus, der zu einem bestimmten Zweck erteilt wird.
- Wer seit mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, die gleichzeitig zu Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
- Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zudem zur Niederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union.
- EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz erhalten eine Bescheinigung des Aufenthaltsrechtes.
Kontaktdaten
Ausländerstelle im Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh