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Selbst-Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Gütersloh
Sie benötigen eine Selbst-Auskunft über Ihr in Gütersloh angemeldetes Gewerbe?
Es gibt zweierlei Art der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- Auskunft für natürliche Personen
- Auskunft für juristische Personen, Firmen
Auskunft über eine natürliche Person
Jeder natürlichen, in Gütersloh gemeldeten, Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Sie können eine Selbstauskunft auf zweierlei Art beantragen:
- NEU und ausschließlich wenn Sie im Bürgerportal angemeldet sind:
Online über das Bürgerportal inklusive Online-Bezahlfunktion
>>> Online-Beantragung Selbstauskunft Gewerbezentralregister für natürliche Personen <<< - Schriftlich: Bei Auskünften über natürliche Personen von Antragstellern mit Wohnung in Gütersloh ist der Antrag im Bürgerbüro im Rathaus (Download siehe rechts: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Privat)) persönlich zu stellen. Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung im Bürgerbüro vorsprechen, können Sie den von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Antrag auch schriftlich per Post an uns senden.
Dazu ist zwingend eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizufügen!
Die Selbstauskunft ist gebührenpflichtig mit 13€.
Nach dem Antragseingang wird das Bürgerbüro mit Hilfe Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten automatisiert den Amtlichen Antragsvordruck erstellen und danach an das Bundeszentralregister / Gewerbezentralregister senden.
Auskunft über eine juristische Person, Firma
Für eine Auskunft über Firmen, auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Download siehe rechts: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Firmen)) beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Bei Auskünften über Firmen ist der Antrag in der Gewerbestelle des Fachbereichs Ordnung (Rathaus II, 4. Stock, Zimmer 464, Tel. 82 - 2770) zu stellen. Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, können Sie den von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Antrag auch schriftlich per Post an uns senden, bitte beachten Sie die Hinweise am Ende des Antragsformulars!
Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag unmittelbar richten an:
- Bundesamt für Justiz
- Gewerbezentralregister -
53094 Bonn
Sie können Ihre Auskunft neuerdings mit Ihrem Neuen Personalausweis auch online beantragen bei: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Welche Unterlagen werden für die persönliche Antragstellung bei uns benötigt ?
bei Auskünften über Personen:
- Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis oder Pass
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
bei Auskünften über Firmen:
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z. B. Personalausweis oder Pass
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
- Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister)
- zuständiges Registergericht
- Name und Sitz der Firma
sowie Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 - 4 Wochen (ohne Gewähr).
Die Antragsformulare haben wir für Sie zum Download bereit gestellt (siehe rechts).
Rechtsgrundlage: § 150 Gewerbeordnung
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Downloads
Gebühren
13 Euro
Sie benötigen eine Selbst-Auskunft über Ihr in Gütersloh angemeldetes Gewerbe?
Es gibt zweierlei Art der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- Auskunft für natürliche Personen
- Auskunft für juristische Personen, Firmen
Auskunft über eine natürliche Person
Jeder natürlichen, in Gütersloh gemeldeten, Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Sie können eine Selbstauskunft auf zweierlei Art beantragen:
- NEU und ausschließlich wenn Sie im Bürgerportal angemeldet sind:
Online über das Bürgerportal inklusive Online-Bezahlfunktion
>>> Online-Beantragung Selbstauskunft Gewerbezentralregister für natürliche Personen <<< - Schriftlich: Bei Auskünften über natürliche Personen von Antragstellern mit Wohnung in Gütersloh ist der Antrag im Bürgerbüro im Rathaus (Download siehe rechts: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Privat)) persönlich zu stellen. Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung im Bürgerbüro vorsprechen, können Sie den von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Antrag auch schriftlich per Post an uns senden.
Dazu ist zwingend eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizufügen!
Die Selbstauskunft ist gebührenpflichtig mit 13€.
Nach dem Antragseingang wird das Bürgerbüro mit Hilfe Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten automatisiert den Amtlichen Antragsvordruck erstellen und danach an das Bundeszentralregister / Gewerbezentralregister senden.
Auskunft über eine juristische Person, Firma
Für eine Auskunft über Firmen, auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Download siehe rechts: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Firmen)) beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Bei Auskünften über Firmen ist der Antrag in der Gewerbestelle des Fachbereichs Ordnung (Rathaus II, 4. Stock, Zimmer 464, Tel. 82 - 2770) zu stellen. Können Sie nicht persönlich für die Antragstellung vorsprechen, können Sie den von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Antrag auch schriftlich per Post an uns senden, bitte beachten Sie die Hinweise am Ende des Antragsformulars!
Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag unmittelbar richten an:
- Bundesamt für Justiz
- Gewerbezentralregister -
53094 Bonn
Sie können Ihre Auskunft neuerdings mit Ihrem Neuen Personalausweis auch online beantragen bei: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Welche Unterlagen werden für die persönliche Antragstellung bei uns benötigt ?
bei Auskünften über Personen:
- Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis oder Pass
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
bei Auskünften über Firmen:
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z. B. Personalausweis oder Pass
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
- Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister)
- zuständiges Registergericht
- Name und Sitz der Firma
sowie Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 - 4 Wochen (ohne Gewähr).
Die Antragsformulare haben wir für Sie zum Download bereit gestellt (siehe rechts).
Rechtsgrundlage: § 150 Gewerbeordnung
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1476/showBürgerbüro
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