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Kriegsopferfürsorge

nach dem Bundesversorgungsgesetz

Zur Ergänzung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz können Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene Kriegsopferfürsorge erhalten.

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Angehörigen auszugleichen oder zu mildern.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden seit dem 01.01.2008 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erbracht.

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