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Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Wann ist eine Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht möglich?

Für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern, Mofas und Quads ist in Deutschland das Tragen von Helmen vorgeschrieben. Gleiches gilt für das Anlegen von Sicherheitsgurten in PKW, LKW und Reisebussen.

Wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Helme bzw. Anlegen der Gurte nicht möglich ist, können Personen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die gesundheitlichen Gründe müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Hierin ist nur die Notwendigkeit der Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht aus ärztlicher Sicht darzulegen, nicht aber eine genaue Diagnose zu stellen. Allerdings muss der Bescheinigung zu entnehmen sein, für wie lange eine Befreiung erforderlich ist.

Zusätzlich können Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, von der Gurtpflicht befreit werden.

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Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Wann ist eine Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht möglich?

Für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern, Mofas und Quads ist in Deutschland das Tragen von Helmen vorgeschrieben. Gleiches gilt für das Anlegen von Sicherheitsgurten in PKW, LKW und Reisebussen.

Wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Helme bzw. Anlegen der Gurte nicht möglich ist, können Personen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die gesundheitlichen Gründe müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Hierin ist nur die Notwendigkeit der Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht aus ärztlicher Sicht darzulegen, nicht aber eine genaue Diagnose zu stellen. Allerdings muss der Bescheinigung zu entnehmen sein, für wie lange eine Befreiung erforderlich ist.

Zusätzlich können Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, von der Gurtpflicht befreit werden.

Befreiung Helmpflicht Gurtpflicht https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1467/show
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