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Reisepass
Informationen zum EU-Biometrie-Pass / ePass und zur Antragstellung
Bei allen Auslandsreisen müssen Deutsche einen gültigen Pass oder ein zum Grenzübertritt zugelassenes Passersatzpapier mitführen (Passpflicht =Mitführungspflicht).
Ab dem 1. März 2017 wird die neue Generation des EURO-Passes ausgegeben, der kleiner ist als der altbekannte Reisepass, und neue fälschungssichere Merkmale aufweist.
Weitere Informationen über den neuen EURO-Reisepass bekommen Sie rechts im Bereich "Downloads" im "Factsheet Reisepass 2017" der Bundesdruckerei.
Für Antragsteller unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben). Der Antrag ist von der Passbewerberin / dem Passbewerber oder - soweit erforderlich - von ihrer / seinem gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht (Amtsgericht) das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen hat (Sorgerechtsbeschluss).
Besteht eine Betreuung, wird die Zustimmung des bestellten Betreuers benötigt.
Das erforderliche Zustimmungsformular halten wir im Bürgerbüro für Sie bereit. Sie können es aber auch als Downloadformular (siehe rechts) herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Persönliche Vorsprache zur Antragstellung:
Antragsteller müssen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und den Antrag dort eigenhändig unterschreiben, nachdem ein/e Sachbearbeiter/-in den Antrag ausgefertigt hat. Antragsteller können sich also nicht vertreten lassen.
Für welche Staaten benötigen Sie einen Reisepass?
Informationen darüber erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro. Aber auch das Auswärtige Amt hält dazu auf seinen Internetseiten immer aktuelle Informationen bereit. Im Zweifel empfehlen wir, sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Reiselandes zu informieren. Über Adressen und Telefonnummern erhalten Sie ebenfalls aktuelle Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Für einen Passantrag benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass (auch wenn ungültig ) oder Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- im entsprechenden Fall: Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige (siehe unten)
- wenn Sie Ihre bisherigen Ausweispapiere verloren haben oder sie gestohlen sind, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument von Ihnen mit sowie Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
- ein aktuelles, maximal ein Jahr altes biometrietaugliches Lichtbild von Ihnen, das u .a. folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- frontale Gesichtsaufnahme mit unverdeckten Augen, d.h. kein Halbprofi
- neutraler Gesichtsausdruck, d.h. geschlossener Mund, kein Lachen
- neutraler Bildhintergrund (hell, einfarbig) Passbildgröße 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand
- Gesichtsgröße 32 - max. 36 mm
- Kopfgröße 70 - 80% derBildgröße
-
- Das für diese Dienstleistung erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Hierzu steht ein Selbstbedienungsterminal bereit. Das Nutzungsentgelt in Höhe von 7 € wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Bitte erscheinen Sie entsprechend 10 Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können.
- Im entsprechenden Fall (siehe oben)
Zustimmungserklärung, Sorgerechtsbeschluss , Bestellungsurkunde des Betreuers
Bearbeitungsdauer:
Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Herstellung des Reisepasses (Europapass) je nach Saison ca. 6 - 8 Wochen.
In Eilfällen kann Ihnen das Bürgerbüro daher auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen (siehe unten).
Auch ist auf Antrag binnen 4 Werktagen die Ausstellung eines Express-Passes durch die Bundesdruckerei möglich; dieser Service ist besonders gebührenpflichtig (siehe Gebührenaufstellung unten).
Rechtsgrundlage:
Passgesetz, Passgebührenverordnung
Verlust, Diebstahl eines Reisepasses:
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, oder ist Ihr als verloren oder gestohlen gemeldeter Reisepass wiedergefunden worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Vorläufiger Reisepass:
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Antrag im allgemeinen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses (Europapasses) nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig sollten Sie den Europapass beantragen.
Gültigkeit:
Längstens 1 Jahr ; Verlängerung ist nicht zulässig.
Antragsunterlagen:
Alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen und 1 aktuelles Lichtbild
Wichtiger Hinweis für USA-Reisen/Visumsfreies Reisen:
Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare Reisepass ("grüner Reisepass") nicht mehr für eine visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem us-amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Ab 12.01.2009 ist für die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen. https://esta.cbp.dhs.gov
...und zuletzt
Der Pass - literarisch
Folgt man Bertold Brecht ("Flüchtlingsgespräche"), so "ist der Pass der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird...
Man kann sagen, der Mensch ist nur der mechanische Halter eines Passes.."
Gebühren ab Januar 2024:
EURO-Pass 32 Seiten an Personen über 24 Jahre | 70,00 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten an Personen unter 24 J. | 37,50 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten als EXPRESS-Pass; (70 + 32 Euro ) | 102,00 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten (unter 24 Jahre) als EXPRESS-Pass ( 37,50 + 32 Euro ) | 69,50 Euro |
EURO-Pass 48-Seiten-Pass ( 70 + 22 Euro) | 92,00 Euro |
EURO-Pass 48-Seiten-Pass (unter 24 Jahre ) ( 37,50 + 22 Euro ) | 59,90 Euro |
EURO-Pass 48 Seiten als EXPRESS-Pass ( 70 + 22 + 32 Euro ) | 124,00 Euro |
EURO-Pass 48 Seiten (unter 24 Jahre) als EXPRESS-Pass ( 37,50 + 22 + 32 Euro ) | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass für 1 Jahr | 26,00 Euro |
(Jeweils doppelte Gebühr, wenn vorgenannte Amtshandlungen auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen werden und die Stadt Gütersloh unzuständige Behörde ist)
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Downloads
Informationen zum EU-Biometrie-Pass / ePass und zur Antragstellung
Bei allen Auslandsreisen müssen Deutsche einen gültigen Pass oder ein zum Grenzübertritt zugelassenes Passersatzpapier mitführen (Passpflicht =Mitführungspflicht).
Ab dem 1. März 2017 wird die neue Generation des EURO-Passes ausgegeben, der kleiner ist als der altbekannte Reisepass, und neue fälschungssichere Merkmale aufweist.
Weitere Informationen über den neuen EURO-Reisepass bekommen Sie rechts im Bereich "Downloads" im "Factsheet Reisepass 2017" der Bundesdruckerei.
Für Antragsteller unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben). Der Antrag ist von der Passbewerberin / dem Passbewerber oder - soweit erforderlich - von ihrer / seinem gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht (Amtsgericht) das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen hat (Sorgerechtsbeschluss).
Besteht eine Betreuung, wird die Zustimmung des bestellten Betreuers benötigt.
Das erforderliche Zustimmungsformular halten wir im Bürgerbüro für Sie bereit. Sie können es aber auch als Downloadformular (siehe rechts) herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Persönliche Vorsprache zur Antragstellung:
Antragsteller müssen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und den Antrag dort eigenhändig unterschreiben, nachdem ein/e Sachbearbeiter/-in den Antrag ausgefertigt hat. Antragsteller können sich also nicht vertreten lassen.
Für welche Staaten benötigen Sie einen Reisepass?
Informationen darüber erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro. Aber auch das Auswärtige Amt hält dazu auf seinen Internetseiten immer aktuelle Informationen bereit. Im Zweifel empfehlen wir, sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Reiselandes zu informieren. Über Adressen und Telefonnummern erhalten Sie ebenfalls aktuelle Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Für einen Passantrag benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass (auch wenn ungültig ) oder Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- im entsprechenden Fall: Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige (siehe unten)
- wenn Sie Ihre bisherigen Ausweispapiere verloren haben oder sie gestohlen sind, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument von Ihnen mit sowie Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
- ein aktuelles, maximal ein Jahr altes biometrietaugliches Lichtbild von Ihnen, das u .a. folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- frontale Gesichtsaufnahme mit unverdeckten Augen, d.h. kein Halbprofi
- neutraler Gesichtsausdruck, d.h. geschlossener Mund, kein Lachen
- neutraler Bildhintergrund (hell, einfarbig) Passbildgröße 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand
- Gesichtsgröße 32 - max. 36 mm
- Kopfgröße 70 - 80% derBildgröße
-
- Das für diese Dienstleistung erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Hierzu steht ein Selbstbedienungsterminal bereit. Das Nutzungsentgelt in Höhe von 7 € wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Bitte erscheinen Sie entsprechend 10 Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können.
- Im entsprechenden Fall (siehe oben)
Zustimmungserklärung, Sorgerechtsbeschluss , Bestellungsurkunde des Betreuers
Bearbeitungsdauer:
Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Herstellung des Reisepasses (Europapass) je nach Saison ca. 6 - 8 Wochen.
In Eilfällen kann Ihnen das Bürgerbüro daher auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen (siehe unten).
Auch ist auf Antrag binnen 4 Werktagen die Ausstellung eines Express-Passes durch die Bundesdruckerei möglich; dieser Service ist besonders gebührenpflichtig (siehe Gebührenaufstellung unten).
Rechtsgrundlage:
Passgesetz, Passgebührenverordnung
Verlust, Diebstahl eines Reisepasses:
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, oder ist Ihr als verloren oder gestohlen gemeldeter Reisepass wiedergefunden worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Vorläufiger Reisepass:
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Antrag im allgemeinen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses (Europapasses) nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig sollten Sie den Europapass beantragen.
Gültigkeit:
Längstens 1 Jahr ; Verlängerung ist nicht zulässig.
Antragsunterlagen:
Alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen und 1 aktuelles Lichtbild
Wichtiger Hinweis für USA-Reisen/Visumsfreies Reisen:
Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare Reisepass ("grüner Reisepass") nicht mehr für eine visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem us-amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Ab 12.01.2009 ist für die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen. https://esta.cbp.dhs.gov
...und zuletzt
Der Pass - literarisch
Folgt man Bertold Brecht ("Flüchtlingsgespräche"), so "ist der Pass der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird...
Man kann sagen, der Mensch ist nur der mechanische Halter eines Passes.."
Gebühren ab Januar 2024:
EURO-Pass 32 Seiten an Personen über 24 Jahre | 70,00 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten an Personen unter 24 J. | 37,50 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten als EXPRESS-Pass; (70 + 32 Euro ) | 102,00 Euro |
EURO-Pass 32 Seiten (unter 24 Jahre) als EXPRESS-Pass ( 37,50 + 32 Euro ) | 69,50 Euro |
EURO-Pass 48-Seiten-Pass ( 70 + 22 Euro) | 92,00 Euro |
EURO-Pass 48-Seiten-Pass (unter 24 Jahre ) ( 37,50 + 22 Euro ) | 59,90 Euro |
EURO-Pass 48 Seiten als EXPRESS-Pass ( 70 + 22 + 32 Euro ) | 124,00 Euro |
EURO-Pass 48 Seiten (unter 24 Jahre) als EXPRESS-Pass ( 37,50 + 22 + 32 Euro ) | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass für 1 Jahr | 26,00 Euro |
(Jeweils doppelte Gebühr, wenn vorgenannte Amtshandlungen auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen werden und die Stadt Gütersloh unzuständige Behörde ist)
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1464/show
Bürgerbüro
FB32.2