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Parkausweise für die Parkzone IV
Parkausweise für alle Parkplätze mit einer 24-Stunden-Gebühr von 4,00€
Der Parkausweis (Parkzone IV) beinhaltet folgende Bereiche:
1. Marktplatz
- Parkplatz Am Wochenmarkt
- Parkstreifen vor Marten (Bismarckstraße)
- Parkplatz Bismarckstraße - Ecke Friedrich-Ebert-Straße (gegenüber vom Amtsgericht)
2. Parkplatz an der Weberei
3. Parkplatz an der Dalkestraße (am Bahndamm)
Folgende Unterlagen werden für die persönliche Antragstellung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ex. KFZ-Schein).
Die Ausnahmegenehmigung für den Parkausweis wird für ein halbes bzw. ganzes Jahr ausgestellt.
Beantragung:
- NEU: Nutzen Sie die Vorteile unserer Online Beantragung der Parkausweise!
- >>> Online-Antrag für eine Dauerparkkarte für 6 Monate im Tagestarifbereich
- >>> Online-Antrag für eine Dauerparkkarte für 12 Monate im Tagestarifbereich
- Sie können die Dauerparkkarte auch schriftlich, unter Beilage der oben angegebenen Kopien, oder persönlich im Bürgerbüro bestellen
Gebühren:
§ 3 der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gütersloh (Parkgebührenordnung)
- für ein halbes Jahr: 180,00 Euro (ab 07.09.2024)
- für ein Jahr: 360,00 Euro (ab 07.09.2024)
Bei Verlust des Parkausweises ist die Ersatzausstellung gebührenfrei.
Bei Fahrzeugwechsel wird der neue Parkausweis gebührenfrei ausgestellt. Der alte Parkausweis verliert dann seine Gültigkeit.
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh