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Führungszeugnis

Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen?

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist nur Personen möglich, welche in Gütersloh gemeldet sind. Ansonsten wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Meldestelle.

WICHTIG! 

Für Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich ist eine Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen erforderlich!


Die Arbeitgeber bzw. andere Empfänger dieser Führungszeugnisse stellen entsprechende Bescheinigungen aus, wenn ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Diese Bescheinigung ist bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses mit vorzulegen (siehe rechts unter Downloads: "Formular Bestätigung zum Antrag erweitertes Führungszeugnis").

Die Bestätigung für das erweiterte Führungszeugnis dürfen Sie nicht selber unterschreiben!

Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?

Sie können ein Führungszeugnis auf drei Arten beantragen:

  • Schriftlich 

Wenn Sie das Führungszeugnis nicht online beantragen können, dann benötigen wir folgende Dokumente:

  • eine Kopie von Ihrem Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite),
  • den ausgefüllten Antrag (siehe Downloads „Formular Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses“) und
  • einen Zahlungsnachweis der Überweisung.
  • Bestätigung für das erweiterte Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig mit 13,00 €. Bitte überweisen Sie die Gebühr an folgendes Konto:

Sparkasse Gütersloh-Rietberg
IBAN: DE71 4785 0065 0000 0000 18
Verwendungszweck: „Z322/001 Führungszeugnis + Name“

Bitte senden Sie uns die Dokumente per Mail (buergerbuero@guetersloh.de), Fax (05241 82-3332) oder per Post.

Personen die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar richten an:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn

 
Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zur Antragstellung aus dem Ausland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes

 

Arten von Führungszeugnissen:

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller angeben, für welchen Zweck er das Führungszeugnis benötigt:

  • für private Zwecke (Belegart N), oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde, wenn es Eintragungen enthält und zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme durch den/die Betroffene(n) übersandt werden soll (Belegart P), oder
  • zur Vorlage bei einer Ausbildungs-Institution für Pflegeberufe (Belegart NE)

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) beantragt, muss bei Antragstellung die Anschrift und das Geschäftszeichen der Behörde angeben werden.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 2 - 4 Wochen.

Sollten Sie eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis erstellt. Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 4-8 Wochen.

Rechtsgrundlage/Link:

§ 30 Bundeszentralregistergesetz

 

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

13,00 Euro

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