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Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten

Sie benötigen z.B. eine beglaubigte Kopie eines Zeugnisses?

Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten sowie Unterschriften können Sie im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörden gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.

Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie in Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird.

Über die unterschiedlichen Gebühren informiert Sie das Bürgerbüro.

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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