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Auskunftsperre Melderegister

In bestimmten Fällen können Sie Ihre Melderegisterauskunft sperren.

Wenn Sie als in Gütersloh gemeldete/r BürgerIn gegenüber dem Bürgerbüro Tatsachen glaubhaft machen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leben , Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können, kann auf Ihren Antrag hin eine Auskunftssperre in das Melderegister eingetragen werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Von Ihnen unterschriebener Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung.
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben (Zeugenaussagen, schriftliche Bestätigung dritter Personen, behördliche Bescheinigungen, ärztliche Bescheinigungen, Bezugnahme auf Akten (z. B. der Polizei)
  • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis)

Bearbeitungsdauer:
ca. 1 - 2 Tage (wenn keine Rückfragen erforderlich sind)

Bearbeitungsgebühr:
keine

Rechtsgrundlage:
§ 51 Bundesmeldegesetz

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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