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Auskunftsperre Melderegister
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Melderegisterauskunft sperren.
Wenn Sie als in Gütersloh gemeldete/r BürgerIn gegenüber dem Bürgerbüro Tatsachen glaubhaft machen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leben , Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können, kann auf Ihren Antrag hin eine Auskunftssperre in das Melderegister eingetragen werden.
Notwendige Unterlagen:
- Von Ihnen unterschriebener Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung.
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben (Zeugenaussagen, schriftliche Bestätigung dritter Personen, behördliche Bescheinigungen, ärztliche Bescheinigungen, Bezugnahme auf Akten (z. B. der Polizei)
- Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis)
Bearbeitungsdauer:
ca. 1 - 2 Tage (wenn keine Rückfragen erforderlich sind)
Bearbeitungsgebühr:
keine
Rechtsgrundlage:
§ 51 Bundesmeldegesetz
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Melderegisterauskunft sperren.
Wenn Sie als in Gütersloh gemeldete/r BürgerIn gegenüber dem Bürgerbüro Tatsachen glaubhaft machen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leben , Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können, kann auf Ihren Antrag hin eine Auskunftssperre in das Melderegister eingetragen werden.
Notwendige Unterlagen:
- Von Ihnen unterschriebener Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung.
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben (Zeugenaussagen, schriftliche Bestätigung dritter Personen, behördliche Bescheinigungen, ärztliche Bescheinigungen, Bezugnahme auf Akten (z. B. der Polizei)
- Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis)
Bearbeitungsdauer:
ca. 1 - 2 Tage (wenn keine Rückfragen erforderlich sind)
Bearbeitungsgebühr:
keine
Rechtsgrundlage:
§ 51 Bundesmeldegesetz
Bürgerbüro
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