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Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche sind außerordentlich vielen unterschiedlichen Einflüssen und Reizen ausgesetzt.
Der Jugendschutz setzt Leitlinien, die dabei helfen, mit Einflussbereichen, die nicht immer dem Alter, der physischen und psychischen Reife unserer Kinder und Jugendlichen gerecht werden umzugehen.
Der Schwerpunkt dieses Arbeitsgebiets liegt im erzieherischen Jugendschutz. Er hat das Ziel, bei jungen Menschen die Fähigkeit zu stärken, ihr Leben in dieser Gesellschaft angemessen und zufrieden stellend zu bewältigen.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. hat eine Auskunftsstelle zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes eingerichtet:
Die Telefonhotline (02 21) 92 13 92 -33 ist Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 19.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt.
Darüber hinaus ist die Auskunftsstelle auch über das Internet unter auskunftsstelle@mail.ajs.nrw.de oder direkt über die Homepage der AJS www.ajs.nrw.de erreichbar.
Die gesetzliche Grundlage ist im Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.