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Aufenthaltserlaubnis

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Niederlassungserlaubnis

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Niederlassungserlaubnis räumen dem Inhaber beinahe gleiche Rechte ein. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Aufenthaltstiteln ist, dass mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG auch die Möglichkeit besteht, sich auch in einem anderen Staat der Europäischen Union niederzulassen.

Dieser Aufenthaltsstatus ähnelt nicht nur von seiner Rechtsposition sondern auch von seinen Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis. Allerdings bestehen hierfür noch weitergehende Anrechnungs-, Ausschluss- und Ausnahmemöglichkeiten.

Daher kann eine entsprechende Prüfung nur im Einzelfall bei der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh erfolgen.

Kontaktdaten

Ausländerstelle im Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

In der Regel 85 Euro, bei Ausländern mit deutschen Familienangehörigen kostenfrei.

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