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Abmeldung einer Wohnung

Sie ziehen weg von Gütersloh?

Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, sofern eine Anmeldung in einer anderen Gemeinde in Deutschland erfolgt. Erforderlich ist eine Abmeldung jedoch, wenn es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung handelt, sich die neue Wohnung/der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder in Deutschland kein neuer fester Wohnsitz begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz).

Bitte beachten Sie,  dass Ihre Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen muss (§ 17 Bundesmeldegesetz). Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.

Zur Abmeldung benötigen Sie dann folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis und / oder Reisepass

Die Abmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh vorgenommen werden.

Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis mitzugeben und die Vollmacht. Bei persönlicher Abmeldung im Bürgerbüro wird das Abmeldeformular ausgedurckt und muss dann nur noch unterschrieben werden.

Sollten Sie sich nicht mehr in Gütersloh aufhalten, können Sie Ihre Abmeldung auch formlos an das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh senden. Den erforderlichen amtlichen Abmeldevordruck erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro oder als Download-Formular (siehe rechts), sowie auch das Formaular für die Wohnungsgeberbescheinigung. Fügen Sie Ihrer Abmeldung bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.