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Feststellung der Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Nachweis zur Staatsangehörigkeit?
Deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Stadt Gütersloh ist dies das Bürgerbüro im Rathaus II. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist die deutsche Auslandsvertretung für die Antragsentgegennahme zuständig.
Informationen und Antragsunterlagen:
Weitergehende Informationen erhalten Sie telefonisch unter (05241) 82 – 2280
Informationen sowie Antragsunterlagen können Sie selbstverständlich auch anlässlich einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro während unserer Öffnungszeiten erhalten.
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 €.
Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit:
Die wichtigsten Erwerbsgründe können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.
1. Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit | ||||||||
durch | Voraussetzung: deutsche Staatsangehörigkeit der / des | |||||||
Eheliche Geburt vor | Vaters | war deutsche(r) Staatsangehörige(r) | ||||||
Eheliche Geburt zwischen | Vaters ; oder der Mutter, falls Kind sonst staatenlos | |||||||
Eheliche Geburt ab 01. Januar 1975 | Vaters oder Mutter | |||||||
Nichteheliche Geburt | Mutter | |||||||
Nichteheliche Geburt | Mutter; oder Vaters, wenn dessen Vaterschaft nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt oder festgestellt worden ist | |||||||
Legitimation bis 30. Juni 1998 | Vaters | |||||||
Annahme als Kind ab 01. Januar 1977 | (Adoptiv-) Vaters oder A- Mutter | |||||||
Eheschließung (als Frau) | Ehemanns | |||||||
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2. Erwerb kraft Gesetzes | ||||||||
durch | Voraussetzung | |||||||
Ausstellung der Bescheinigung |
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Geburt im Inland (Deutschland) |
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in Gebieten der Staaten | Voraussetzung | |||||||
Jugoslawien | Untersteiermark, Kärnten, Krain |
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Litauen | Memelland | |||||||
Polen und Danzig | eingegliederte Ostgebiete | |||||||
Sowjetunion | Reichskommissariat Ukraine | |||||||
Tschechoslowakei | Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren | |||||||
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4. Erwerb durch staatlichen Hoheitsakt | ||||||||
durch | Voraussetzung | |||||||
Einbürgerung (Naturalisation, Verleihung) | Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde | |||||||
Übernahme in das Beamtenverhältnis vor 01. Sept. 1953 (nur zeitweise, regional unterschiedlich) | Aushändigung einer Ernennungsurkunde, Wirksamkeit durch Ernennung | |||||||
Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden | Zustellung eines Feststellungsbescheides über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (vor 26. Februar 1955) | |||||||
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5. Erwerb durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen | ||||||||
Eine Erwerbserklärung konnten abgeben | im Zeitraum von | gegenüber | ||||||
Österreicher mit Aufenthalt in Deutschland seit 26.04.1945 | 14.05.1956 bis 30.06.1957 | Staatsangehörigkeits- | ||||||
Frauen, die zwischen 01.04.1953 und 23.08.1957 mit deutschem Staatsangehörigen die Ehe geschlossen hatten | 24.08.1957 bis 23.08.1958 | Staatsangehörigkeits- | ||||||
Frauen, die zwischen 24.08.1957 und 31.12.1969 mit deutschem Staatsangehörigen die Ehe schlossen | 24.08.1957 bis 31.12.1969 | Standesbeamtin/ | ||||||
Kinder deutscher Mütter, die zwischen 01.04.1953 und 31.12.1974 geboren sind | 01.01.1975 bis 31.12.1977 | Staatsangehörigkeits- | ||||||
Kinder, die vor 01.01.1977 von Deutschen adoptiert wurden und nach 31.12.1958 geboren sind | 01.01.1977 bis 31.12.1979 | Staatsangehörigkeits- | ||||||
Kinder eines deutschen Vaters, die vor dem 01.07.1993 nichtehelich geboren wurden, seit 3 Jahren rechtmäßig ihren Aufenthalt im Bundesgebiet haben und die Vaterschaft nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt oder festgestellt worden ist | vor Vollendung des 23. Lebensjahres | Staatsangehörigkeits- | ||||||
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6. Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen | ||||||||
Option für die deutsche Staatsangehörigkeit war möglich in . . . in den Gebieten . . . | ||||||||
Belgien (Eupen-Malmedy, Moresnet); |
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh