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Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde

Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde

Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt

  • (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für standesamtliche Urkunden:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Wichtig:
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.

Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 10€.

Beantragung:
Kostenpflichtige Personenstandurkunde(n) können Sie rechts über den Aufruf des Online-Formulars unter dem Punkt Online Dienste bestellen.

Kontaktdaten

Gebühren

Online-Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.
Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde

Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde

Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt

  • (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für standesamtliche Urkunden:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Wichtig:
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.

Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 10€.

Beantragung:
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Online-Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.
Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.

Personenstand Personenstandurkunde Personenstandsurkunden Eheurkunde Sterbeurkunde Geburtsurkunde Urkunde https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21941/show
Standesamt
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2751
Fax 05241 82-3536

Frau

Örüm

Allgemeine Sachbearbeitung

05241 82
marleen.oeruem@guetersloh.de

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marijana.vrban@guetersloh.de

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Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3146
natalie.berg@guetersloh.de

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Anmeldungen zur Eheschließung

Haus II, 6. OG, Raum 651a

05241 82-2331
manuela.marxen@gt-net.de

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saniye.dogan@gt-net.de

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baerbel.glaeser@gt-net.de

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Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3126
annika.maurer@guetersloh.de