BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige

Haben Sie eine Frage zur Bestattung?

Hat eine Person zu Lebzeiten keine Vorsorge für den Todesfall getroffen und sind keine Angehörigen zu ermitteln, wird die Bestattung durch den Fachbereich Ordnung veranlasst. Gleiches gilt, wenn sich bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht innerhalb von acht Tagen um die Beerdigung kümmern.

Erfolgt die Beisetzung in diesen Fällen durch den Fachbereich Ordnung, werden die Angehörigen gegenüber dem Ordnungsamt kostenpflichtig. Dabei ist das Ausschlagen des Erbes nicht mit der Bestattungspflicht gleichzusetzen.

Bestattungspflichtig sind in der folgenden Reihenfolge

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder


Sollte ein Angehöriger nicht in der Lage sein, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Fachbereich Familie und Soziales.

Kontaktdaten

Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige

Haben Sie eine Frage zur Bestattung?

Hat eine Person zu Lebzeiten keine Vorsorge für den Todesfall getroffen und sind keine Angehörigen zu ermitteln, wird die Bestattung durch den Fachbereich Ordnung veranlasst. Gleiches gilt, wenn sich bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht innerhalb von acht Tagen um die Beerdigung kümmern.

Erfolgt die Beisetzung in diesen Fällen durch den Fachbereich Ordnung, werden die Angehörigen gegenüber dem Ordnungsamt kostenpflichtig. Dabei ist das Ausschlagen des Erbes nicht mit der Bestattungspflicht gleichzusetzen.

Bestattungspflichtig sind in der folgenden Reihenfolge

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder


Sollte ein Angehöriger nicht in der Lage sein, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Fachbereich Familie und Soziales.

Bestattungsgesetz Angehörige https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1646/show
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh

Herr

Bastel (Landeshundegesetz)

Sachgebietsleiter

Haus II, 6.OG, R661

05241 82-2277
aord@guetersloh.de

Frau

Ademmer

Haus II, 6.OG, Raum 662

05241 82-2049
aord@guetersloh.de