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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Das Sachgebiet "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" ist für ein breit gestreutes Aufgabengebiet zuständig.
Nicht betreut werden
- defekte Straßenbeleuchtung (bitte an die Stadtwerke Gütersloh wenden oder deren
Störungshotline erreichbar unter der Telefonnummer 0800/033 0010)
- klappernde Gullideckel
- defekte oder beschädigte Verkehrseinrichtungen
Wenn Sie so einen Fall melden möchten, können Sie das unter >>> Meldung einer defekten Verkehrseinrichtung >>> tun.
Betreut werden die folgenden Sachgebiete:
- das Bestattungsgesetz, also die Bestattungspflicht, >>> Leichenpässe, Aus- und Umbettungen, die Genehmigung von Bestattungen innerhalb von 48 Stunden, sowie ordnungsbehördliche >>> Bestattungen wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
- sowie die Genehmigungen zum Abbrennen, dem Vertrieb und Verkauf von Feuerwerkskörpern.
Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
Herrn Bastel und Frau Ademmer (siehe unten)
Des weiteren werden die folgenden Sachgebiete betreut:
- das >>> Landeshundegesetz mit der Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 3 und 10 LHundG NRW, sowie die Registerführung nach § 11 Landeshundegesetz NRW. Hier können Sie sich auch über den Sachkundenachweis für große und erlaubnisspflichtige Hunde erkundigen.
Überwacht wird von hier aus auch die Anleinpflicht, sowie die Verfolgung von Beißvorfällen. - die Anordnung zur Unterbringung von psychisch kranken Personen
Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
Herrn Bastel und Frau Wiebe (siehe unten)
Weitere Aufgabengebiete sind:
- das Infektionsschutzgesetz, z.B. die Anordnungen zur Untersagung des Besuchs von Schulen oder Kindergärten u.Ä.
- Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Gütersloh, betreffend Verunreinigungen, Tieren, Einhaltung der Kastrationspflicht bei Freigängerkatzen, Straßenmusiker, Spielplätzen, Hausnummern, Geruchsbelästigung, Lärmbekämpfung und das Abbrennen von Feuern.
- Abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Raum.
- Überwachung der >>> Containerstandorte für Altglas und Altpapier
- Überwachung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), der Kehr- und Überprüfungsverordnung und des Schornsteinfegergesetzes.
- Landesimmisionsschutzgesetz, dem Schutz der Nachtruhe, Nutzung von Tongeräten, das Laufenlassen von Motoren und dem Halten von Tieren
- Das Ordnungswidrigkeitengesetz, somit Verstöße gegen staatliche Anordnungen (z.B. "Falsche Namensangabe"), Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (zum Beispiel Belästigung der Allgemeinheit), oder Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen (zum Beispiel das "Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen")
Auskunft zu den obigen Zuständigkeiten erhalten Sie von
Herrn Bastel und Frau Inal (siehe unten)
Bei Fragen zu den Themen
- Sonn- und Feiertagsschutz betreffend Arbeitsverbote, Ausnahmen von Arbeitsverboten und verbotene Veranstaltungen
- Verbrennen in Freien
- Flugbetrieb, also dem Massenaufstieg von Kinderluftballons, Fluglaternen oder bei Fluglärm
- Schulzuführung
- Sicherheitsbeauftragter, Koordination zur Beseitigung von Gefährdungen im öffentlichen Bereich
bekommen Sie Auskunft bei
Herrn Bastel (siehe unten).
Kontaktdaten
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh