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Spielhallenerlaubnis

Wer braucht alles eine Spielhallenerlaubnis?

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Eine Spielhalle ist dabei ein Unternehmen, welches dem Aufstellen von Spielgeräten oder der Veranstaltung von Spielen dient.

Hierzu zählen insbesondere

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (z. B. Spielautomaten)
  • Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Billard, Flipper)
  • sonstige Spiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Karten- und Wurfspiele)

Die Höchstzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten darf zwölf Geräte nicht überschreiten.
Dabei müssen pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Grundfläche vorhanden sein, wobei Nebenräume, Treppen und Flure unberücksichtigt bleiben.

Bitte beachten Sie, dass andere Erlaubnisse wie Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Aufstellererlaubnis gesondert beantragt werden müssen.

Kontaktdaten

Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Wer braucht alles eine Spielhallenerlaubnis?

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Eine Spielhalle ist dabei ein Unternehmen, welches dem Aufstellen von Spielgeräten oder der Veranstaltung von Spielen dient.

Hierzu zählen insbesondere

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (z. B. Spielautomaten)
  • Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Billard, Flipper)
  • sonstige Spiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Karten- und Wurfspiele)

Die Höchstzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten darf zwölf Geräte nicht überschreiten.
Dabei müssen pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Grundfläche vorhanden sein, wobei Nebenräume, Treppen und Flure unberücksichtigt bleiben.

Bitte beachten Sie, dass andere Erlaubnisse wie Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Aufstellererlaubnis gesondert beantragt werden müssen.

Spielhalle Spielgeräte Geldspielgerät https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1609/show
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Herr

Bulinski

Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 659

05241 82-3230
christof.bulinski@guetersloh.de