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Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Wozu dient die Eheurkunde?

Die Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) enthält Angaben über die Eheleute (Vor- und Familiennamen, Ort und Tag) und den Ort und das Datum der Eheschließung. Außerdem wird bei einer aufgelösten Ehe Zeitpunkt und Anlass der Auflösung mit angegeben.

Wird die Eheurkunde im Ausland benötigt, kann auch eine internationale Eheurkunde ausgestellt werden. Diese enthält dieselben Angaben wie die Eheurkunde, wird aber mehrsprachig ausgestellt.

In der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister werden neben den Daten der Eheurkunde auch Angaben zu den Trauzeugen gemacht.

Analog zur Eheurkunde können für Lebenspartnerschaften Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Diese beinhaltet Angaben zu den (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern, der Namensführung und das Datum und den Ort der Begründung der Partnerschaft.

Die Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.

Für Eheurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 80 Jahren, ältere Urkunden können im >>> Stadtarchiv eingesehen werden.

>>> Zu den Anträgen auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Kontaktdaten

Gebühren

Ausstellgebühr 10,-€ , bei Mehrfachausstellung 5,-€ für jede weiter Urkunde.

Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Wozu dient die Eheurkunde?

Die Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) enthält Angaben über die Eheleute (Vor- und Familiennamen, Ort und Tag) und den Ort und das Datum der Eheschließung. Außerdem wird bei einer aufgelösten Ehe Zeitpunkt und Anlass der Auflösung mit angegeben.

Wird die Eheurkunde im Ausland benötigt, kann auch eine internationale Eheurkunde ausgestellt werden. Diese enthält dieselben Angaben wie die Eheurkunde, wird aber mehrsprachig ausgestellt.

In der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister werden neben den Daten der Eheurkunde auch Angaben zu den Trauzeugen gemacht.

Analog zur Eheurkunde können für Lebenspartnerschaften Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Diese beinhaltet Angaben zu den (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern, der Namensführung und das Datum und den Ort der Begründung der Partnerschaft.

Die Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.

Für Eheurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 80 Jahren, ältere Urkunden können im >>> Stadtarchiv eingesehen werden.

>>> Zu den Anträgen auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Ausstellgebühr 10,-€ , bei Mehrfachausstellung 5,-€ für jede weiter Urkunde. Eheurkunde Heiratsurkunde Lebenspartnerschaft https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1583/show
Standesamt
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2751
Fax 05241 82-3536

Frau

Örüm

Allgemeine Sachbearbeitung

05241 82
marleen.oeruem@guetersloh.de

Frau

Dogan

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-2286
saniye.dogan@gt-net.de

Frau

Beckord

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Vrban

marijana.vrban@guetersloh.de

Frau

Marxen

Anmeldungen zur Eheschließung

Haus II, 6. OG, Raum 651a

05241 82-2331
manuela.marxen@gt-net.de

Frau

Berg

Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3146
natalie.berg@guetersloh.de

Frau

Maurer

Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3126
annika.maurer@guetersloh.de

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Gläser

Haus II, 6. OG, Raum 654

05241 82-2286
baerbel.glaeser@gt-net.de