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Schulbücher und Lernmittelfreiheit

Die Stadt Gütersloh übernimmt für die Schüler/innen städtischer Schulen 2/3 der Kosten für die notwendigen Lernmittel.

Die Höhe der Durchschnittsbeträge wird vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach §96 Abs. 5 des Schulgesetzes festgesetzt. Insgesamt darf der Aufwand aller Klassen einer Stufe die Höhe des Gesamtbetrages einer Stufe nicht übersteigen.

Die von der Stadt Gütersloh finanzierten Lernmittel werden den Schülern/innen grundsätzlich nur leihweise zur Verfügung gestellt und müssen beim Verlassen der Jahrgangsstufe an die Schule zurückgegeben werden. Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der Schule.

Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch erhalten auch die Schulbücher aus dem Eigenanteil kostenlos, wenn sie sich den Hilfebezug vom Jobcenter des Kreises Gütersloh auf dem Buchbestellschein bestätigen lassen. Sie erhalten die Schulbücher dann durch die besuchte Schule.

Darüber hinaus hat die Stadt Gütersloh für die in der Trägerschaft der Stadt Gütersloh stehenden Schulen beschlossen, auch Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Eigenanteil zu befreien.

Link:


Kontaktdaten

Fachbereich Jugend und Bildung - Abteilung Schulen

Friedrich-Ebert-Straße 54

33330 Gütersloh

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Schulbücher und Lernmittelfreiheit

Die Stadt Gütersloh übernimmt für die Schüler/innen städtischer Schulen 2/3 der Kosten für die notwendigen Lernmittel.

Die Höhe der Durchschnittsbeträge wird vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach §96 Abs. 5 des Schulgesetzes festgesetzt. Insgesamt darf der Aufwand aller Klassen einer Stufe die Höhe des Gesamtbetrages einer Stufe nicht übersteigen.

Die von der Stadt Gütersloh finanzierten Lernmittel werden den Schülern/innen grundsätzlich nur leihweise zur Verfügung gestellt und müssen beim Verlassen der Jahrgangsstufe an die Schule zurückgegeben werden. Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der Schule.

Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch erhalten auch die Schulbücher aus dem Eigenanteil kostenlos, wenn sie sich den Hilfebezug vom Jobcenter des Kreises Gütersloh auf dem Buchbestellschein bestätigen lassen. Sie erhalten die Schulbücher dann durch die besuchte Schule.

Darüber hinaus hat die Stadt Gütersloh für die in der Trägerschaft der Stadt Gütersloh stehenden Schulen beschlossen, auch Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Eigenanteil zu befreien.

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Schulbücher Lernmittel Lernmittelfreiheit Schulbuch https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1581/show
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