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Zuschuss zur Ferienfreizeit
Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?
Familien können für ihre Kinder Zuschüsse zu Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der finanziellen Situation der Familie ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Pro Jahr kann für ein Kind ein Zuschuss gewährt werden.
Kontaktdaten
Abteilung Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?
Familien können für ihre Kinder Zuschüsse zu Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der finanziellen Situation der Familie ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Pro Jahr kann für ein Kind ein Zuschuss gewährt werden.
Ferienfreizeit Zuschuss https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1573/showHerr
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