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Außerschulische Nutzungen
Die schulischen Sporthallen sowie die Schulräume der Stadt Gütersloh können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden.
Die Benutzung durch die Schule hat allerdings Vorrang!
Für die Benutzung einer Sporthalle sowie von Schulräumen der Stadt Gütersloh ist eine schriftliche Genehmigung beim Fachbereich Jugend und Bildung einzuholen. Die Benutzung ist nur für den vereinbarten Zweck und die genehmigte Dauer gestattet.
Das Antragsformular erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktadressen.
Dieser Antrag muss 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin beim Fachbereich Jugend und Bildung vorliegen!
Für die Benutzung der Sporthallen sowie sonstiger Schulräume gelten die Benutzungsordnung sowie die Entgeltordnung der Stadt Gütersloh (Siehe rechts unter "Downloads").
Link:
Kontaktdaten
Fachbereich Jugend und Bildung - Abteilung Schulen
Friedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh