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Teilungsgenehmigung / Negativattest
Planen Sie ihr Grundstück zu teilen?
Damit ein geteiltes Grundstück in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann, muss für das entsprechende Grundstück eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden. Eine Teilungsgenehmigung wird immer dann ausgestellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt wird. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.
Eine Teilung liegt auch dann vor, wenn mindestens ein Teil einem anderen Grundstück zugeschlagen wird.
Erforderliche Unterlagen:
Teilungsantrag
Bauzeichnungen (nur bei bebauten Grundstücken)
Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)
Links:
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Planen Sie ihr Grundstück zu teilen?
Damit ein geteiltes Grundstück in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann, muss für das entsprechende Grundstück eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden. Eine Teilungsgenehmigung wird immer dann ausgestellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt wird. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.
Eine Teilung liegt auch dann vor, wenn mindestens ein Teil einem anderen Grundstück zugeschlagen wird.
Erforderliche Unterlagen:
Teilungsantrag
Bauzeichnungen (nur bei bebauten Grundstücken)
Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)
Links:
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Je nach Prüfumfang beträgt die Gebühr für jedes bebaute Grundstück zwischen 50 Euro und 250 Euro. Teilungsgenehmigung Negativattest Kataster https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1539/showBereich Sundern
Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern
Haus I, R612, 6.OG
Bereich Nordwest
Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.
Haus I, R603, 6.OG
Bereich Gütersloh-West
Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße
Haus I, R603, 6.OG
Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte
Haus I, R607, 6.OG
Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung
Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung
Haus I, R612, 6.OG
Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt
Technische Sachbearbeitung
Haus I, R603, 6.OG
Bereich Nördliches Stadtgebiet
Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann
Haus I, R604, 6.OG
Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde
Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde
Haus I, R607, 6.OG
Außendienst im westlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt
Haus I, R604, 6.OG
Außendienst im südlichen Stadtgebiet
Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie
Haus I, R606, 6.OG
Bereich Nordhorn
Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele
Haus I, R608, 6.OG