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Sperrgenehmigung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung (auch Sperrgenehmigung genannt) beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle).

Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§45 Abs. 2 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan zu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung  der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

NEU: Online-Antragsformular

Anstatt des bisher genutzen PDF-Antragsformulars, welches erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden musste, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version des Antragsformulars als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:


Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb. Nr. 261)
a.    mit bestehenden Regelplan - 35,00 EUR
b.    mit individuell erstellten Beschilderungsplan (einfacher Art) - 80,00 EUR
c.    mit individuell erstellten Beschilderungsplänen (umfangreicher Art) - 190,00 EUR
d.    "Pauschale Anordnungen" für mehr als 2 Straßen
     -  mit bestehenden Regelplänen - 80,00 EUR
     -  mit individuell erstellten Beschilderungsplan (einfacher Art) - 220,00 EUR
     -  mit individuell erstellten Beschilderungsplänen (umfangreicher Art) - 385,00 EUR
e.    Zuschlag für einen Ortstermin - 65,00 EUR
f.    Genehmigung "Vereinfachtes Verfahren" (1 Jahr) - 700,00 EUR
g.    Verlängerung - 30,00 EUR

Kontaktdaten

Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Sperrgenehmigung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung (auch Sperrgenehmigung genannt) beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle).

Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§45 Abs. 2 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan zu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung  der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

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Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb. Nr. 261)
a.    mit bestehenden Regelplan - 35,00 EUR
b.    mit individuell erstellten Beschilderungsplan (einfacher Art) - 80,00 EUR
c.    mit individuell erstellten Beschilderungsplänen (umfangreicher Art) - 190,00 EUR
d.    "Pauschale Anordnungen" für mehr als 2 Straßen
     -  mit bestehenden Regelplänen - 80,00 EUR
     -  mit individuell erstellten Beschilderungsplan (einfacher Art) - 220,00 EUR
     -  mit individuell erstellten Beschilderungsplänen (umfangreicher Art) - 385,00 EUR
e.    Zuschlag für einen Ortstermin - 65,00 EUR
f.    Genehmigung "Vereinfachtes Verfahren" (1 Jahr) - 700,00 EUR
g.    Verlängerung - 30,00 EUR

Sperrgenehmigung verkehrsrechtliche Anordnung Sperrung von Straßen und Wegen https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1534/show
Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3291

Herr

Walter

Sperrgenehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnungen

Haus II, 6.OG, R672

05241 82-3298
verkehrssicherung@guetersloh.de